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Am 26. November 2018 richtete der Verein seine Jahresveranstaltung aus. Höhepunkte waren die Verleihung des CBH-Promotionspreises und der Festvortrag von Frau Staatssekretärin Heike Raab

Jahresveranstaltung des Alumni- und Fördervereins Medienrecht Köln e.V.

Der CBH-Promotionspreis

Nach der Premiere im Vorjahr zeichnete die Kanzlei CBH (Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) abermals die zwei besten Dissertationen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln in den Bereichen des Medienrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts aus. Die Laudatoren, Herr Dr. Ingo Jung und Herr Prof. Dr. Markus Ruttig, verliehen die Preise an Herrn Dr. Philipp Kiersch und Herrn Dr. Sebastian Nellesen. Beide stellten ihre Arbeiten kurz vor: Thema von Herrn Dr. Kiersch war das "Adblocking im Internet und seine lauterkeitsrechtliche Bewertung". Herr Dr. Nellesen widmete sich dem Thema der "Äußerungsrechte staatlicher Funktionsträger." Der CBH-Promotionspreis ist mit 3.000,- Euro dotiert.

Festvortrag von Frau Staatssekretärin Heike Raab

In diesem Jahr konnte der Verein als Referentin die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales als Staatssekretärin in der Staatskanzlei Heike Raab gewinnen. Unter dem Titel „Die aktuelle Diskussion um Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ gewährte sie den Anwesenden einen „Blick aus der ersten Reihe“ der Rundfunkkommission der Länder auf die laufenden Beratungen um eine grundlegende Reform des dualen Rundfunksystems.

Frau Raab verdeutlichte, dass die Diskussion insbesondere von zwei Entwicklungslinien dominiert werde. Zum einen arbeite man angesichts neuer Angebotsformen und entsprechender Veränderungen im Mediennutzungsverhalten daran, das Regulierungssystem des Rundfunkstaatsvertrags in einen Medienstaatsvertrag zu überführen, der neben einem an die Medienmarktentwicklungen angepassten Regulierungsregime für Rundfunkangebote insbesondere auch veränderte wie neue Vorschriften zu Medienplattformen und -intermediären enthalten soll. Dabei sei eine besondere Herausforderung, unter Berücksichtigung der Berührungspunkte mit den Kompetenzbereichen des Bundesgesetzgebers eine sachbereichsübergreifende Kohärenz der Regulierung zu erreichen. Zum anderen versuche man, einer zeitgemäßen Anpassung von Auftrag, Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Weg zu bereiten. Diese Themen zu adressieren und zu diskutieren, sei für die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der konvergenten Medienwelt elementar, wie auch die Erfahrungen in anderen europäischen Staaten wie der Schweiz, Österreich oder Dänemark gezeigt hätten.

Frau Raab verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag vom Juli 2018 deutlich gemacht habe, dass Funktion und Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Angesicht von Digitalisierung, Medienkonvergenz und Angebotsvielfalt wegen fortbestehender und neuer Dysfunktionalitäten privater Medien gar noch an Bedeutung gewonnen haben. Zugleich müsse sich die Rundfunkkommission aber mit der Frage einer auskömmlichen Finanzierung der Anstalten beschäftigen. Besonders kontrovers werde die Idee einer Indexierung diskutiert, die laut Frau Raab Licht und Schatten mit sich bringe. So sei sie verlockend, da sie für eine Regelmäßigkeit notwendiger Erhöhungen sorgen könnte, indes gefährlich, weil sie dem Eindruck einer „Selbstbedienungsmentalität der Anstalten“ Vorschub zu leisten vermöge. Daher sei man sich im Länderkreis zumindest darüber einig, dass kein Modell der Indexierung ohne irgendeine Form der Kontrolle durch die KEF zur Vermeidung von Über- bzw. Unterkompensationen auskommen könne. Alle anderen Modalitäten eines solchen Modells seien jedoch wie die Idee an sich weiterhin stark umstritten. Es sei gar nicht auszuschließen, dass man am Ende am verfassungs- wie beihilferechtskonformen aktuellen Modell festhalte.

In der sich anschließenden Diskussion warnten einige der Teilnehmer davor, durch eine je nach gesetzlicher Ausgestaltung unterschiedlich stark ausfallende „Entparlamentarisierung“ der Debatte um Auftrag und Finanzierung gerade eine Delegitimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu befeuern. Die anregenden Gespräche wurden sodann im Persönlichen bei Speisen und Getränken vor den Räumen des Instituts fortgesetzt.