Remonstrationen
Wenn Sie Ihre Klausurbewertung formell angreifen möchten, ist das im Wege der Remonstration möglich.
Häufige Fragen
Was ist die Remonstration?
Die Remonstration ist eine Aufforderung an die Prüferin oder den Prüfer, ihre bzw. seine Prüfungsentscheidung zu überdenken. Prüflinge können diese einreichen, wenn Sie ihrer Ansicht nach nicht leistungsadäquat bewertet wurden.
In welcher Form ist die Remonstration einzureichen?
Die Remonstration muss schriftlich verfasst und begründet sein. Wenn die Klausur ausgegeben wurde, ist diese im Orginal beizuzfügen.
Wo reiche ich meine Remonstration ein?
Einzureichen ist die Remonstration grundsätzlich beim Institut oder Lehrstuhl der (Erst-) Prüferin oder des (Erst-) Prüfers.
Wie lange ist die Frist der Remonstration?
Es gilt eine Monatsfrist, die grds. mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch das Prüfungsamt und der Möglichkeit der Einsichtnahme in die oder Abholung der Arbeit beginnt. Die Frist wird grds. nicht dadurch gehemmt, dass Prüflingen ein Termin zur Einsichtnahme nicht passt. Werden die Ergebnisse anderer Prüfungen als Schwerpunktseminare in der vorlesungsfreien Zeit bekannt gegeben, beginnt die Frist an dem ersten Vorlesungstag des folgenden Semesters. Sollte das Ergebnis erst in der nächsten Vorlesungszeit bekannt gegeben werden, so ist Fristbeginn diese Bekanntgabe bzw. der erste Tag der Einsichtnahmemöglichkeit, sofern dieser zeitlich nach der Bekanntgabe liegt.
Kann sich meine Prüfungsnote durch eine Remonstration verschlechtern?
Ja, soweit der Prüferin oder dem Prüfer ein Fehler auffällt, der zuvor nicht in die Bewertung eingeflossen ist. Nicht erlaubt ist es, im Zuge des Überdenkens der Bewertung einen strengeren Prüfungsmaßstab anzulegen als zuvor. Das bedeutet: die „Verböserung“ ist nicht ausgeschlossen, wenn der Maßstab gewahrt bleibt (vgl. BVerwG, Urteil v. 14.07.1999 – 6 C 20/98, BVerwGE 109, 211 = NJW 2000, 1055).
Für weitere Ausführungen und Hinweise zum Verfassen einer Remonstration schauen Sie gerne in die Handreichung zur Remonstration der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.