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Institutsgeschichte

Vom Institut für Rundfunkrecht zum Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht.

Einrichtungslogo

Institutsgeschichte

Das Institut für Rundfunkrecht

Bereits 1967 wurde durch Beschluss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und des Senats als rechtlich eigenständige, jedoch der Universität zu Köln assoziierte Einrichtung das Institut für Rundfunkrecht gegründet. Zu diesem Zeitpunkt konnte selbstverständlich niemand den Umfang der Rechtsentwicklungen auf dem Gebiet Rundfunk und Medien vorausahnen. Der vormalige Verwaltungsdirektor und Justitiar des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Professor Dr. Hans Brack, bewies als Initiator dieser Errichtung großen, durchaus sogar mutigen Weitblick; in der zu jener Zeit gewiss noch von niemandem neumodisch als "Medienstandort" bezeichneten Stadt Köln war es seine Idee, eine auf rundfunkrechtliche Fragen im weiteren Sinne spezialisierte Forschungseinrichtung einzurichten.

Durch seine Satzung war das Institut für Rundfunkrecht allerdings angehalten, seine Aktivitäten rundfunkbezogen zu gestalten. Hierdurch konnten wichtige medienrechtliche Aspekte – beispielsweise das Telekommunikations- und Presserecht – stets nur periphere Beachtung finden. Wachsende Breite, Diversifizierung und Bedeutung des Rechts der Medien ließen diesen Zustand zunehmend unbefriedigend erscheinen.

Gründung des Instituts für Medienrecht

Die Umwälzungen der juristischen Studienordnung sowie ein gewachsenes Bewusstsein für die Notwendigkeit einer angemessenen, breiten rechtswissenschaftlichen Flankierung des Medienstandorts Köln führten 2004 zur Neugründung zweier Lehrstühle unter dem Dach eines universitätseigenen medienrechtlichen Instituts.

Im Jahr 2016 ist das Institut für Rundfunkrecht daher vollständig im Institut für Medienrecht aufgegangen. Bereits zuvor waren die nicht nur in räumlicher Hinsicht benachbarten Institute enge Kooperationspartner und um Synergieeffekte bemüht.

Der Alumni-Verein

Das Institut für Medienrecht ist im Laufe der Jahre eine beliebte Forschungsstätte geworden. Hierbei haben zahlreiche Personen mitgewirkt. Um dieses Potential zu binden, wurde im Jahre 2006 der Verein "Alumni Rundfunkrecht e.V.", nunmehr "Alumni Medienrecht e. V.", gegründet. Es gilt die Verbindungen zu den Mitarbeitern, aber auch zu allen Interessierten zu pflegen, sowohl im Interesse des Vereinsmitglieds, als auch des Instituts in Zeiten knapper werdender Wissenschaftsbudgets.

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