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Gründungsdirektorium des Instituts für Rundfunkrecht

Das Institut wurde 1967 als rechtlich eigenständige, jedoch der Universität zu Köln assoziierte Einrichtung gegründet. Das Gründungsdirektorium bestand aus Professor Dr. Hans BrackProfessor Dr. Heinz HübnerProfessor Dr. Dietrich Oehler sowie Professor Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern.
 

Prof. Dr. Hans Brack

Seine Arbeit für den Rundfunk begann Hans Brack, diplomierter Dolmetscher, Diplom-Kaufmann, Assessor und Dr. jur., bereits im Jahre 1948. Zunächst als Justitiar des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR) in Hamburg tätig, war er maßgeblich beteiligt an der Gründung der ARD im Jahre 1950, sodann 1953 auch am Entwurf des ARD-Fernsehvertrages, der die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage des gemeinsamen deutschen Fernsehprogramms bildete. Nach der Spaltung des NWDR wechselte Brack 1956 zum neu entstandenen WDR nach Köln, wo er ab diesem Zeitpunkt die Position des Justitiars und Finanzdirektors bekleidete. Gleichzeitig war er von 1956 bis 1961 auch Justitiar der NWDR-Nachfolgeorganisation für das Fernsehen, des Nord- und Westdeutschen Rundfunkverbandes (NWRV). 1954 erhielt er einen Lehrauftrag für Rundfunkrecht zunächst an der Universität Hamburg und nach dem Umzug nach Köln an der hiesigen Universität, wo er fortan und bis zuletzt als einer der ersten das noch neue relevante Rechtsgebiet lehrte und publizierte. Auf Antrag der Kölner juristischen Fakultät erfolgte 1962 seine Ernennung zum Honorarprofessor. Ab 1954 war Hans Brack auch ständiger Vertreter der ARD im Verwaltungsrat der Europäischen Rundfunkunion sowie ab 1955 Vizepräsident der Juristischen Kommission der Union der europäischen Rundfunkanstalten, ab 1965 deren Präsident. Mit der Errichtung der Westdeutschen Werbefernsehen GmbH (WWF; heute WDR mediagroup GmbH) im Jahre 1959 wurde Hans Brack zum Geschäftsführer berufen, eine Tätigkeit, die er zunächst gemeinsam mit dem Intendanten des WDR, Hanns Hartmann, sowie von 1961 bis zu seinem Ausscheiden 1974 als alleiniger Hauptgeschäftsführer ausübte. Von 1961 bis 1970 war er zudem als Verwaltungsdirektor des WDR tätig. Sein Bemühen, den rundfunkrechtlichen Studien in Anbetracht der wachsenden Bedeutung des Rundfunks einen organisatorischen Rahmen zu geben, führte 1967 gemeinsam mit Heinz Hübner, Dietrich Oehler und Klaus Stern zur Gründung des Instituts für Rundfunkrecht, zu dessen Mitdirektor er ernannt wurde. Hans Brack verstarb 1977. Mit ihm verlor das Institut einen engagierten Fürsprecher in der Rundfunklandschaft.

Zur weiteren Lektüre:

  • Oehler, Dietrich, Gedenken an Professor Dr. iur. Hans Brack, in: Brack/Hübner/Oehler/Stern (Hrsg.), Fahndungssendungen im Fernsehen, Schriftenreihe des Instituts für Rundfunkrecht Bd. 25, S. 1-3
  • Seeling, August, Dank an Hans Brack (u.a.), Westdeutsches Werbefernsehen GmbH Köln 1971
  • Ders., Verabschiedung des Geschäftsführers Professor Dr. Hans Brack, Westdeutsches Werbefernsehen GmbH Köln 1974
Prof. Dr. Heinz Hübner

Heinz Hübner wurde am 7. November 1914 in Wohlau/Schlesien geboren. Nach Besuch des Gymnasiums nahm er zunächst in Breslau das Studium der Rechtswissenschaft auf, das er jedoch bedingt durch Kriegsdienst und Gefangenschaft unterbrechen musste und ab 1946 an der Universität Erlangen fortsetzen und beenden konnte. Dort erfolgte  1948 die Promotion mit einer antikrechtlichen Arbeit sowie 1954 die Habilitation mit der Schrift „Der Rechtsverlust im Mobiliarsachenrecht“. 1955 folgte Hübner dem Ruf auf einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an die 1948 in Zusammenarbeit mit Frankreich gegründete Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Für die Zeit von 1956 bis 1958  wurde er dort zum ersten deutschen Rektor gewählt. In dieser Eigenschaft führte er den Übergang vom französischen zum deutschen Universitätssystem sowie umfassende universitäre Restrukturierungen durch. 1960 nahm Hübner die Berufung an die Universität zu Köln an. Trotz wiederholter Rufe anderer Universitäten war er hier bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1983 tätig. Im Zentrum seiner wissenschaftlichen Arbeit stand die Verbindung von Rechtsgeschichte mit der Dogmatik des geltenden Privatrechts. Als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät von 1963 bis 1964 setzte sich Hübner insbesondere für die Erhaltung und Ausgestaltung der Fakultätsinstitute als Basis wissenschaftlicher Arbeit ein. 1963 gründete er das Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, 1967 gemeinsam mit Klaus Stern, Dietrich Oehler und Hans Brack das Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln. Dort übernahm er die Direktion der zivilrechtlichen Abteilung, mit der bis zu seinem Ausscheiden im Jahre 1996 zahlreiche Seminare und Vortragsveranstaltungen unter seiner Leitung einhergingen. 1968 bis 1970 bekleidete Hübner das Amt des Rektors der Universität. In dieser Zeit des Umbruchs engagierte er sich insbesondere im Bereich der Hochschulpolitik. Hübner war auch Vizepräsident des Hochschulverbandes und Vorsitzender der Zivilrechtslehrervereinigung sowie Mitglied im Fachbeirat und Fachausschuss des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte. Die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften berief ihn 1978 in ihre Geisteswissenschaftliche Klasse. 1997 wurde Hübner von der Universität durch die Verleihung der Universitätsmedaille geehrt. Am 28.02.2006 verstarb Heinz Hübner im Alter von 91 Jahren in Hürth. Zur weiteren Lektüre:

  • Baumgärtel, Gottfried/Becker, Hans-Jürgen/Klingmüller, Ernst/Wacke, Andreas, Grußwort in: dies. (Hrsg.),  Festschrift für Heinz Hübner zum 70. Geburtstag, Berlin u.a. 1984, S. V
  • Luig, Klaus, Heinz Hübner – Das wissenschaftliche Werk, Rede auf der akademischen Gedenkfeier für Heinz Hübner am 4. Mai 2007, in: Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft (Hrsg.), Fakultätsspiegel Sommersemester 2007, S. 49 ff.
  • Becker, Christoph, Nachruf auf Heinz Hübner, in: Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft (Hrsg.), Fakultätsspiegel Sommersemester 2006, S. 101 f.
  • Rektorenporträt der Universität zu Köln
  • Stern, Klaus/Scharf, Albert/Hübner, Heinz/Oehler, Dietrich, Heinz Hübner und Dietrich Oehler – Drei Jahrzehnte Wirken für das Institut für Rundfunkrecht, Festveranstaltung vom 10. Mai 1996 aus Anlaß der Verabschiedung von Professor Dr. Heinz Hübner und Professor Dr. Dietrich Oehler als Direktoren des Institutes für Rundfunkrecht, Köln 1996
Prof. Dr. Dietrich Oehler

Dietrich Oehler wurde am 4. Oktober 1915 in Görlitz geboren. Nach dem Abitur 1933 studierte er Rechtswissenschaft in Innsbruck und in Halle/Saale, wo er 1939 mit einer zivilrechtsvergleichenden Arbeit promoviert wurde. Nach Kriegsdienst und Gefangenschaft erfolgte 1949 die Habilitation durch die Universität Münster mit einer Schrift über „Wurzel, Wandel und Wert der strafrechtlichen Legalordnung“ und die Verleihung der Venia legendi für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Evangelisches Kirchenrecht. Anschließend war Oehler als Professor und 1957/58 auch als Dekan der Juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin tätig. Nach Ablehnung eines Rufes nach Marburg folgte er 1961 dem Ruf an die Universität zu Köln. Als Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts baute er die Abteilung für Ausländisches und Internationales Strafrecht auf, die er ein Vierteljahrhundert lang leitete. Als Gutachter für den Deutschen Bundestag und durch die Mitarbeit in internationalen Institutionen sowie durch seine zahlreichen Abhandlungen zu verschiedensten strafrechtlichen Themen, insbesondere zur Strafrechtsdogmatik und zum internationalen Strafrecht, nahm er großen Einfluss auf Rechtspolitik, -gestaltung und -anwendung. Zwischenzeitlich zum Dekan der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät gewählt (1966-1968), gründete Oehler 1967 gemeinsam mit Heinz Hübner, Klaus Stern und Hans Brack das Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln, wo er die Direktion der strafrechtlichen Abteilung übernahm. Von 1970 bis zu seinem Ausscheiden als Institutsdirektor im Jahre 1996 leitete er zahlreiche Seminare und Vortragsveranstaltungen zu aktuellen Strafrechtsfragen im Rundfunkbereich. Das Medienrecht bildete damit seit Gründung des Instituts einen weiteren Schwerpunkt seines wissenschaftlichen Schaffens, für das seine Emeritierung im Jahre 1984 keineswegs den Ruhestand bedeute. Am 27.12.2005 verstarb Dietrich Oehler im Alter von 90 Jahren im Allgäu.
Zur weiteren Lektüre:

  • Herzberg, Rolf Dietrich, Vorwort, in: ders. (Hrsg.), Festschrift für Dietrich Oehler zum 70. Geburtstag, Köln u.a. 1985, S. V f.
  • Stern, Klaus/Scharf, Albert/Hübner, Heinz/Oehler, Dietrich, Heinz Hübner und Dietrich Oehler – Drei Jahrzehnte Wirken für das Institut für Rundfunkrecht, Festveranstaltung vom 10. Mai 1996 aus Anlaß der Verabschiedung von Professor Dr. Heinz Hübner und Professor Dr. Dietrich Oehler als Direktoren des Institutes für Rundfunkrecht, Köln 199
  • Weigend, Thomas, Nachruf auf Dietrich Oehler, NJW 2006, S. 1042
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern