Schwerpunktbereich 12
Medienrecht und Kommunikationsrecht
Der Schwerpunktbereich Medienrecht und Kommunikationsrecht befasst sich mit Rechtsfragen zur Produktion, Vermittlung und technischer Übertragung von Kommunikationsinhalten durch Private und Medienveranstalter, insbesondere Presse, Rundfunk, Internetdienste- und technische Zugangsvermittler (Provider, Telekommunikations- und Postunternehmen).
Inhalt des Schwerpunktbereich 12
Der Schwerpunktbereich Medienrecht und Kommunikationsrecht befasst sich mit Rechtsfragen zur Produktion, Vermittlung und technischer Übertragung von Kommunikationsinhalten durch Private und Medienveranstalter, insbesondere Presse, Rundfunk, Internetdienste- und technische Zugangsvermittler (Provider, Telekommunikations- und Postunternehmen).
Die technische Übermittlung von Kommunikationsinhalten ist Gegenstand des Kommunikationsrechts; diese Leistungen werden der Marktliberalisierung 1998 nicht mehr durch den Staat (Deutsche Bundespost), sondern im privatwirtschaftlichen Wettbewerb unter der Regulierung des Staates erbracht. Das hierdurch entstandene Regulierungsrecht ist eines der Referenzgebiete des neuen Verwaltungsrechts geworden mit Vorbildfunktion für andere Sektoren (Post, Bahn, Energie).
Medien übermitteln nicht nur Inhalte, sie „machen auch Meinung“. Dadurch werden sie zu Instrumenten potentieller und nicht notwendig erwünschter Beeinflussung.
Medien können informieren, aber auch desinformieren, sie können tief in das Privatleben der von ihnen als medial interessant eingestuften Personen eingreifen. Eine im Fernsehen verbreitete Falschdarstellung kann erhebliche Folgen für das Sozialleben der Betroffenen haben, die permanente Beobachtung Prominenter durch Sensationsberichterstatter kann massiv private Entfaltungsräume blockieren. Technische Zugangsvermittler (z.B. die Telekom oder AOL) können als „gatekeeper“ dafür sorgen, dass Inhalte breit gestreut, aber auch, dass sie kanalisiert werden.
Wer als Telekommunikationsbetreiber dafür gesorgt hat, dass Nutzer an ein Telefon- oder Kommunikationsnetz (Internet) angeschlossen wurden, kann potentiell kontrollieren, ob und welche Dienstleistung an den Hausanschluss des Kunden weitergegeben wird. Diese Beispiele zeigen, dass mediale Zusammenhänge besondere rechtliche Beachtung verdienen. Das „Medienrecht“ ist eine Querschnittsmaterie, die verschiedenste Bereiche des Privatrechts (Deliktsrecht, Vertragsrecht, Recht des Geistigen Eigentums) und des Öffentlichen Rechts (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Datenschutzrecht) betrifft.
Medien- und Kommunikationsrechtler haben vielfältige Berufschancen. Kleine, mittlere und natürlich auch große Kanzleien sind oft mit medien- und kommunikationsrechtlichen Problemstellungen befasst. Man denke nur an die zahlreichen Streitigkeiten um die Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Netz.
Mittlerweile ist es möglich, nach einer Spezialausbildung und einiger beruflicher Praxis den Zusatz „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ zu führen. Auch der „Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht“ kann nach einer entsprechenden fachlichen und praktischen Vertiefung geführt werden.
Einen großen Arbeitsmarkt bieten Rundfunksender, Film-, Fernseh- und Hörfunkproduktions- und -verbreitungsunternehmen sowie die Unternehmen der Telekommunikationsindustrie. Auch im Bereich der Richterschaft gibt es einschlägige Spezialisierungen. Für Regulierungsfragen sind traditionell die Verwaltungsgerichte zuständig, im Zivilrecht gibt es an Land- und Oberlandesgerichten Spezialzuständigkeiten für Presse- und Gegendarstellungssachen.
Praktika können in der Stadt Köln vor allem bei den hier ansässigen Rundfunkunternehmen belegt werden. Ferner bietet eine Vielzahl von Produktionsunternehmen Möglichkeiten zum Einblick in die Medienpraxis. In Bonn bietet die Bundesnetzagentur Praktika an.
Eine unverbindliche Empfehlung, welche Studienplanung für die Absolvierung des Schwerpunktbereichsstudiums sinnvoll ist, finden Sie hier.
Veranstaltungen des Schwerpunktbereich 12
Kernfächer des Schwerpunktbereichs
Die folgenden Vorlesungen bilden den Kern des Schwerpunktbereichs:
- Medienzivilrecht (Prof. Dr. Peifer/Prof. Dr. Wielsch)
- Nationales öffentliches Medienrecht (Prof. Dr. Hain/Dr. Ferreau)
- Europäisches Medienrecht (Prof. Dr. Hain/Dr. Ferreau)
- Urheberrecht (Prof. Dr. Peifer)
Wahlfächer des Schwerpunktbereichs
Der Wahlbereich des Schwerpunktes ist breit gefächert. Er umfasst viele Vorlesungen des Schwerpunktbereichs 3 sowie z.B. die Vorlesungen:
- Kommunikationsrecht (Prof. Dr. Mayen)
- Internetrecht (Prof. Dr. Nolte)
- Recht der Informationstechnologie (Prof. Dr. Schuster)
- Medienstrafrecht (Prof. Dr. Gercke)
Welche weiteren Veranstaltungen des Wahlbereichs zum Schwerpunktbereich Nr. 12 gehören, entnehmen Sie bitte KLIPS (Mein Studium → Schwerpunktstudium) und der Studien- und Prüfungsordnung.
Rhythmus
Die Kernveranstaltungen des Schwerpunktbereichs werden im jährlichen Rhythmus angeboten. Die Veranstaltungen Medienzivilrecht und Europäisches Medienrecht laufen regelmäßig im Wintersemester. Im Sommersemester werden die Veranstaltungen nationales öffentliches Medienrecht und Urheberrecht angeboten.
Wahlveranstaltungen werden in lockerer Folge angeboten. Im Wintersemester können Studierende aus den Veranstaltungen Medienstrafrecht, Lauterkeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Kommunikationsrecht (idR als Kolloqium/Seminar), Internetrecht (idR als Kolloqium/Seminar) und Recht der Informationstechnologie (idR als Kolloqium/Seminar) wählen. Im Sommersemester wird Kommunikationsrecht (als Vorlesung), Internetrecht (als Vorlesung), Medienstrafrecht, Markenrecht, Lizenzvertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Recht der Informationstechnologie (als Vorlesung) angeboten.
Ausgewählte Veranstaltungen
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich 12, die regelmäßig von unserem Institut angeboten werden.
Nationales öffentliches Medienrecht
Die Vorlesung konzentriert sich auf die öffentlich-rechtlichen Anteile des Medienrechts. Sie umfasst im Wesentlichen das einschlägige Verfassungsrecht, insbesondere die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG und die medienrelevanten Kompetenzfragen, das einfache Recht bzgl. der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkveranstalter und der Neuen Medien, Presserecht, medienbezogener Jugend- und Datenschutz.
Angebot: Sommersemester
Vorkenntnisse: ab 5. Semester
Literatur: Vgl. die vorlesungsbegleitenden Materialien.
Medienzivilrecht
Die Vorlesung konzentriert sich auf die zivilrechtlichen Aspekte des Medienrechts. Das Medienzivilrecht umfasst vor allem den Persönlichkeitsschutz. Ausführlich erörtert die Veranstaltung daher die einzelnen persönlichkeitsrechtlichen Interessen sowie die verschiedenen Rechtsbehelfe, die vielfach bereits aus dem Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse bekannt sind. Die Vorlesung stellt dieses Wissen in den medienrechtlichen Zusammenhang. Weitere Schwerpunkte bilden das Presse- und Rundfunkrecht. Diese Bereiche verdeutlichen das enge Zusammenspiel zwischen dem zivilrechtlichen und dem öffentlich-rechtlichen Medienrecht. Außerdem stellt die Vorlesung die neueren Entwicklungen im Multimediarecht vor und wiederholt dabei allgemeine Aspekte des Vertragsrechts. Zudem widmet sie sich den in den letzten Jahren immer bedeutsamer gewordene Bereichen des Jugendschutz- und des Medienkartellrechts. Alle Themen werden anhand aktueller Fälle behandelt.
Angebot: Wintersemester
Vorkenntnisse: ab 5. Semester
Literatur:Peifer, Übungen im Medienrecht (Stoff der Vorlesung); Fechner, Medienrecht; Petersen, Medienrecht; Nachschlagewerk für Spezialfragen: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien.
Europäisches Medienrecht
Wie nicht zuletzt jüngst der Druck der Europäischen Kommission auf die Präzisierung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eindrucksvoll gezeigt hat, gewinnt das Europarecht im Mediensektor zunehmend an Einfluss. Medienrecht kann schon seit einigen Jahren nicht mehr ohne die Kenntnis der relevanten Bereiche des Europäischen Rechts betrieben werden.
Vor diesem Hintergrund behandelt die Vorlesung folgende Themenkomplexe:
- Gemeinschaftsrecht: Kompetenzen der EG für den Mediensektor; relevante Grundrechte und Grundfreiheiten; einschlägiges Wettbewerbs- und Beihilfenrecht; wesentliche Regelungen des Sekundärrechts wie die AVMD-Richtlinie.
- Aktivitäten des Europarates, insbes. die Rspr. des EGMR zur Art. 10 EMRK; Fernsehkonvention des Europarates
Angebot: Wintersemester
Vorkenntnisse: ab 5. Semester
Literatur: Vgl. die vorlesungsbegleitenden Materialien.
Urheberrecht
Das Urheberrecht befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen auf dem Gebiet von Kunst, Literatur, Musik und Wissenschaft. Urheberrechtlichen Schutz genießen allerdings auch zahlreiche kommerzielle Produktionen aus den Bereichen angewandte Kunst („Design“), Computer-Software oder multimediale Schöpfungen (z.B. animierte Homepages, Computerspiele, Online-Games). Das moderne Urheberrecht steht in einem immer stärker werdenden Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen, kulturpolitischen und persönlichkeitsrechtlichen Interessen, zu denen im Internet-Zeitalter die Interessen von Nutzern und Kreativen an einem erleichterten Zugang zu Werken hinzutreten. Die Vorlesung wird die zur Harmonisierung der teilweise widerstreitenden Standpunkte erforderlichen Abwägungen erläutern und zur Diskussion stellen. Für Schwerpunktbereichsstudierende wird eine Klausur, welche die gutachterliche Lösung eines urheberrechtlichen Falles zum Gegenstand haben wird.
Literaturhinweise: Hillig, Urheber- und Verlagsrecht, UrhR, dtv Beck Texte, 16. Aufl. 2017;
Peifer, Urheberrecht für Designer, Berliner Bibliothek zum Urheberrecht Bd. 5, 1 Aufl. 2008;
Schack, Urheberrecht und Urhebervertragsrecht, 8.Aufl. 2017, Mohr Siebeck.
Angebot: jeweils im Sommersemester
Zielgruppe: Die Veranstaltung eignet sich auch für Hörer anderer Fakultäten, die an kultur- und medienrechtlichen Fragestellungen interessiert sind. Wünschenswert sind Kenntnisse im Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht - UWG).
Kommunikationsrecht
Das Telekommunikationsrecht ist eine in dieser Form relativ neue Schnittmenge zwischen Wirtschaftsverwaltungsrecht und Sonderkartellrecht. Im Vordergrund stehen Fragen des Zugangs zu Telekommunikationsdiensten und –einrichtungen sowie die Regulierung von Entgelten für Telekommunikationsdienstleistungen. Von seinem Gegenstand her hat es Parallelen zum Post-, Bahn- und Energiewirtschaftsrecht. Die Vorlesung behandelt die in Wissenschaft und Praxis im Vordergrund stehenden regulierungsrechtlichen Probleme sowie die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes. Hierbei wird der aktuellen Spruchpraxis der Bundesnetzagentur sowie der Verwaltungsgerichte besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Veranstaltung eignet sich auch für Hörer anderer Fakultäten, namentlich Teilnehmer des Studiengangs Medienwissenschaften, sowie für Studierende des Schwerpunktbereichs „Kartellrecht“.
Angebot: jeweils im Wintersemester, im Sommersemester Vertiefung und Akzentuierung durch Kolloquien, Planspiele, Seminare
Vorkenntnisse: ab 5. Semester; Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht
Literatur:Holznagel/Enaux/Nienhaus, Telekommunikationsrecht; Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht; Schütz, Kommunikationsrecht.
Internetrecht
Das Internetrecht ist eine Querschnittsmaterie. Die Vorlesung beschäftigt sich mit den Rechtsfragen, die durch die private und gewerbliche Nutzung des Internets neu aufgeworfen werden. Neben einer Einführung in die technischen Grundlagen des Internets stehen das IPR (Kollisionsrecht), das Vertragsrecht (insbesondere unter Berücksichtigung des Fernabsatzrechts), das Recht der digitalen Signaturen, die besonderen Haftungsvorschriften der §§ 7-10 TMG, der Datenschutz sowie das Domain- und Urheberrecht im Mittelpunkt.
Angebot: jeweils im Sommersemester, im Wintersemester Vertiefung und Akzentuierung durch Kolloquien, Planspiele, Seminare
Vorkenntnisse: Wünschenswert sind Grundkenntnisse im Zivilrecht (BGB-AT und Schuldrecht) sowie im Urheberrecht.
Literatur:Haerting, Internetrecht; Köhler/Arndt/Fetzer, Recht des Internet; Hoeren, Rechtsfragen im Internet (Download möglich unter http://www.uni-muenster.de/Jura/itm/hoeren/).
Recht der Informationstechnologie
Das IT-Recht kann als Oberbegriff (wie etwa beim entsprechenden Fachanwalt) weit verstanden werden und umfasst dann neben dem klassischen EDV-Recht auch das Internet-, Telemedien und Telekommunikationsrecht. Im engeren Sinn ist das IT-Recht der modernere Begriff für EDV- oder Computerrecht (unter Einbeziehung hybrider Erscheinungsformen wie etwa Application Service Providing und Remote Computing (WTS, Citrix) sowie „Software as a Service“ (Cloud Computing). Die Vorlesung konzentriert sich auf den engeren Begriff mit dem Schwerpunkt IT-Vertragsrecht. Ausgehend von den Grundlagen (Technik, Projektmanagement, Strukturen, geistiges Eigentum) werden die verschiedenen Vertragstypen erörtert. Dabei werden die Rechtsprechung unter Einbeziehung aktueller Entscheidungen und die Praxis der Vertragsgestaltung dargestellt. Die Veranstaltung „Vertragsgestaltung“ schließt an die Vorlesung „Vertragliche Schuldverhältnisse“ an und wendet sich den Vertragsgestaltungen im Informations- und Medienrecht aus der anwaltlichen Praxis zu. Dazu gehören Telekommunikationsverträge (z.B. Mobilfunk-Endkunden-AGB), IT-Verträge (etwa Software-Verträge), Internet-Verträge (z.B. Webdesign-Verträge) und Medien-Verträge (z.B. Content-Verträge). Die Analyse dieser Vertragstypen eignet sich zudem sehr gut für die Vertiefung der BGB-Vertragstypen des besonderen Schuldrechts, da die genannten Vertragsarten gesetzlich nicht normiert sind und nur wenig Rechtsprechung dazu existiert. Die Veranstaltung gibt praktische und technische Hinweise zu den jeweiligen Verträgen und schafft den Rahmen sowie die Grundlagen für die Gestaltung. Sie bespricht vertieft typische Fallgestaltungen und Klauseln. Aktive Mitarbeit ist erforderlich. Eine Prüfung wird nicht angeboten.
Angebot: jeweils im Sommersemester, im Wintersemester Vertiefung und Akzentuierung durch Kolloquien, Planspiele, Seminare
Vorkenntnisse: ab 5. Semester; Grundkenntnisse im Vertragsrecht
Literatur:Hoeren, IT-Vertragsrecht, Köln 2007; Schneider, Handbuch des EDV-Rechts, 4. Auflage Köln 2009; Schneider/v.Westphalen, Software-Erstellungsverträge, Köln 2006; Redeker, Handbuch der IT-Verträge, Loseblatt, Köln 20. Lieferung (10/2010); Bräutigam, IT-Outsourcing, 2. A., Berlin 2009; Cichon, Internetverträge, 2. Auflage 2005; Redeker (Hrsg.), Hand; Schuster (Hrsg.), Vertragshandbuch Telemedia, 2001; Weitnauer (Hrsg.). Beck´sches Formularhandbuch IT-Recht, 2. Auflage 2009.
Medienstrafrecht
Die Veranstaltung befasst sich mit straf- und strafprozessualen Aspekten der Computer- und Internetkriminalität. Thematisiert werden Computerdelikte, wie z.B. das Ausspähen von Daten, Computerbetrug und Computersabotage, ebenso wie Delikte aus dem Bereich Netzwerkkriminalität, wie z.B. die Verbreitung rassistischer oder pornographischer Inhalte. Auch neue Erscheinungsformen der Internetkriminalität wie „Phishing“, Identitätsdiebstahl und „Denial of Service“-Angriffe werden behandelt. Weitere Schwerpunkte bilden die Darstellung des Urheberstrafrechts, strafprozessualer Problemfelder bei der Verfolgung von Internetdelikten, die besonderen Regeln der Verantwortlichkeit, die Anwendbarkeit des Deutschen Strafrechts bei Auslandstaten sowie internationale Lösungsansätze.
Angebot: im Winter- und Sommersemester
Vorkenntnisse: ab 5. Semester
Literatur: Einführend in die Thematik: Gercke, JA 2007, 839ff. Darüber hinaus vgl. die vorlesungsbegleitenden Materialien.
Weiterführende Informationen
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