Schwerpunktbereich 3
Geistiges Eigentum und Wettbewerb
Der Schwerpunktbereich 3 „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“ behandelt ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts mit engen Bezügen zu den Wirtschaftswissenschaften und zur Praxis. Es werden nicht nur Thematiken vertieft, die bereits in den Pflichtfächern (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB, Gesetzliche und Vertragliche Schuldverhältnisse) behandelt werden, sondern zahlreiche darüber hinausreichende Aspekte adressiert. Wenn man offen für Neues ist, sind der Gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht ebenso wie das Wettbewerbsrecht und Energierecht Rechtsgebiete, die viel Freude machen, Abwechslung bieten und reichlich Berufschancen nebst sehr guten Verdienstmöglichkeiten eröffnen. Auf all diesen Gebieten besteht in der Praxis seit Langem Knappheit an qualifizierten Juristinnen und Juristen.
Inhalt des Schwerpunktbereich 3
Nicht nur das Eigentum an körperlichen Gegenständen, sondern auch immaterielle, geistige Güter wie Erfindungen oder schöpferische Werke genießen den Schutz der Rechtsordnung (sog. geistiges Eigentum). Zu den Gesetzen, die das geistige Eigentum schützen, gehören beispielsweise das Patentgesetz und das Gebrauchsmustergesetz (für den Schutz von Erfindungen auf technischem Gebiet) sowie das Urheberrechtsgesetz und das Geschmacksmustergesetz (für den Schutz von geistigen Leistungen im ästhetischen Bereich). Zum Umfeld der Rechte des geistigen Eigentums gehört auch der Schutz von Kennzeichen wie Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben (geschützt im Markengesetz). Alle genannten Gebiete müssen sich in eine auf Fairness und Freiheit der wirtschaftlichen Entfaltung gerichtete Wettbewerbsordnung einfügen.
Den zweiten Kernbereich des Schwerpunktes 3 bildet daher das Wettbewerbsrecht. Das Wettbewerbsrecht lässt sich in das Lauterkeitsrecht (UWG) und das Kartellrecht (GWB, EU-Kartellrecht) unterteilen. Das Kartellrecht enthält Regelungen, welche die Freiheit des Wettbewerbs sichern. Dabei sind in jüngerer Zeit digitale Märkte, Plattformen und die Verfügungsmacht über Daten in den Mittelpunkt des Interesses gerückt, aber auch die das behördliche Verfahren ergänzende private Rechtsdurchsetzung durch Kartellschadensersatzklagen. Ist der Wettbewerb in seinem Bestand gesichert, ist damit noch nicht gewährleistet, dass die Marktteilnehmer sich ordnungsgemäß verhalten. Diese Aufgabe kommt dem Lauterkeitsrecht zu. Dabei geht es vornehmlich um Fragen von Klarheit und Wahrheit in der Werbung sowie die Abwehr aggressiver und übermäßig belästigender geschäftlicher Praktiken. Flankierend kommen regulierungsrechtliche Themen des Telekommunikations- und Energierechts hinzu. Aktuelle Streitigkeiten zwischen Mobilfunkanbietern und anderen Unternehmen (sog. „Patentkriege“ um den Zugang zu patentgeschützten Schlüsseltechnologien) sind Beispiele für die enge Verbindung von Geistigem Eigentum und Wettbewerb.
Absolventinnen und Absolventen des Schwerpunktbereichs werden vor allem in der Anwaltschaft und in Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen Arbeitsmöglichkeiten finden. Internationale und überregionale Anwaltskanzleien haben regelmäßig einen oder mehrere Anwälte, die sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums beschäftigen (Intellectual-Property, kurz: IP-Abteilung). Auch für das Kartellrecht gibt es eigene Abteilungen. Daneben gibt es kleine Kanzleien, die sich auf IP-Recht, Wettbewerbsrecht oder Regulierungsrecht spezialisiert haben. In Unternehmen gibt es regelmäßig "hauseigene" Juristen, die sich um die Anmeldung und den Schutz der Marken, Patente und der sonstigen Schutzrechte des jeweiligen Unternehmens kümmern oder die Kartellrechtscompliance sicherstellen. In der Justiz gibt es spezialisierte Kammern an den Landgerichten und Senate an den Oberlandesgerichten. Im Bereich des Kartell- und Energierechts ist das OLG Düsseldorf das führende deutsche Berufungsgericht. Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben ihren Sitz in Bonn.
Die Lehre durch die Hochschullehrer im Bereich des Schwerpunktes 3 wird durch zahlreiche Lehrbeauftragte, Honorarprofessoren und Praktiker bereichert. Zu den Dozentinnen und Dozenten zählen führende Richter am BGH, am OLG in den Bereichen Geistiges Eigentum, Kartell- und Patentrecht ebenso wie ausgewiesene Expertinnen und Experten aus der Anwaltschaft. Dies ermöglicht eine Vielfalt an Vorlesungen, die bundesweit ihresgleichen sucht. Beispielsweise werden im Bereich des deutschen und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts neben der an den meisten Fakultäten anzutreffenden Grundvorlesung („Wettbewerbsrecht“ bzw. „Kartellrecht“) zahlreiche Spezialveranstaltungen angeboten wie z. B. „Kartellrecht in der Praxis“, „Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen“, „Wettbewerbsrecht der digitalen Wirtschaft“ und „Fusionskontrolle“, aber auch Veranstaltungen im Schnittfeld zum öffentlichen Recht wie „Energierecht“, „Europäisches Wirtschaftsrecht“ sowie „Vergabe- und Beihilfenrecht“. Im Bereich Geistiges Eigentum wird das Angebot durch Praktikervorlesungen im Recht der Informationstechnologie, Internet- und Datenschutzrecht ergänzt. Außerdem findet einmal im Jahr eine BGH-Fahrt mit Besichtigung des Gerichts und dem Besuch einer Sitzung des I. Zivilsenats (zuständig für Urheber-, Design-, Wettbewerbs- und Markenrecht) statt. Ergänzt wird das Lehrangebot durch regelmäßige Seminare, Gesprächskreise mit Praktikern des Rechtsgebiets, Workshops und Tagungen, zu denen Studierende des Schwerpunkts eingeladen werden. Besondere Verbindungen bestehen zum Schwerpunkt Medienrecht und Kommunikationsrecht (Nr. 12), dessen Veranstaltungen sich teilweise mit denen des Schwerpunkts Nr. 3 überschneiden.
Veranstaltungen des Schwerpunktbereich 3
Kernbereich
Zum Kernbereich des Schwerpunktbereichs gehören danach folgende Vorlesungen, die regelmäßig von den in der Klammer erwähnten Personen angeboten werden:
- Europäisches Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Ehricke)
- Wettbewerbsrecht (Prof. Dr. Torsten Körber/VRiOLG Prof. Dr. Jürgen Kühnen)
- Lauterkeitsrecht (Prof. Dr. Peifer)
- Markenrecht (Prof. Dr. Peifer)
- Urheberrecht (Prof. Dr. Peifer)
- Gewerblicher Rechtsschutz (Prof. Dr. Bartenbach)
- Fusionskontrollrecht (Dr. Romina Polley/Prof. Dr. Dirk Schroeder)
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Prof. Dr. Dirk Schroeder)
- Wettbewerbsrecht der digitalen Wirtschaft mit Schwerpunkt Missbrauchsaufsicht (Prof. Dr. Torsten Körber)
Wahlbereich
Besonders hervorzuheben sind im Wahlbereich des Schwerpunkts z.B. die Vorlesungen
- Beihilfen- und Vergaberecht (Prof. Dr. Ehricke)
- Medienzivilrecht (Prof. Dr. Peifer)
- Lizenzvertragsrecht (Prof. Dr. Bartenbach/Kunzmann)
- Wettbewerbsrecht in der Praxis (VRiOLG Prof. Dr. Jürgen Kühnen)
- Patentrecht (VRiOLG Dr. Thomas Kühnen)
- Internetrecht (Prof. Dr. Nolte)
Welche weiteren Veranstaltungen des Wahlbereichs zum Schwerpunktbereich Nr. 3 gehören, entnehmen Sie bitte KLIPS (Mein Studium → Schwerpunktsbereichstudium) und der Studien- und Prüfungsordnung.
Rhythmus
Die Veranstaltungen werden in unterschiedlichen Rhythmen angeboten. Im Wintersemester werden regelmäßig die Veranstaltungen Lauterkeitsrecht (bis Wintersemester 2026/27), Gewerblicher Rechtsschutz; Wettbewerbsrecht; Europäisches Wirtschaftsrecht und Fusionskontrollrecht angeboten. Im Wahlbereich laufen u.A. die Veranstaltungen zum Beihilfe- und Vergaberecht; Energierecht; Internetrecht (als Kolloquium/Seminar), Medienrecht und Patentrecht im Wintersemester. Ab Wintersemester 2027/28 findet die Vorlesung Urheberrecht jeweils im Winter statt.
Im Sommersemester werden die Veranstaltungen Markenrecht; Urheberrecht (bis Sommersemester 2026); Wettbewerbsrecht; Europäisches Wirtschaftsrecht; Fusionskontrollrecht; Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Wettbewerbsrecht der digitalen Wirtschaft mit Schwerpunkt Missbrauchsaufsicht angeboten. Im Wahlbereich insbes. Internetrecht (als Vorlesung); Lizenzvertragsrecht, Wettbewerbsrecht in der Praxis und Patentrecht. Ausnahmsweise wird Recht der Informationstechnologie zusätzlich im Sommersemester 2026 angeboten. Ab Sommersemester 2027 findet die Vorlesung Lauterkeitsrecht jeweils im Sommer statt.
Ausgewählte Veranstaltungen
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich 3, die regelmäßig von unserem Institut angeboten werden.
Vorlesung Lauterkeitsrecht
Das Lauterkeitsrecht ist Teil des Wettbewerbsrechts. Es hat den Anspruch, im Wettbewerb der Unternehmen untereinander für Fairness zu sorgen. Während das Kartellrecht (Antibeschränkungsrecht) Wettbewerb als Institution schützt, will das sog. Lauterkeitsrecht, das in Deutschland im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist, dafür sorgen, dass Wettbewerb vor allem durch Qualität und Preis von Produkten und Leistungen geführt wird. Als unlauter gelten hingegen die Irreführung oder Täuschung der Kundschaft, die Behinderung von Wettbewerbern, bestimmte Formen der Übernahme oder Nachahmung fremder Leistungen sowie der Bruch von marktbezogenen Rechtsvorschriften. Gegen unfaire Wettbewerbshandlungen geben das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz- und Gewinnabschöpfungsansprüche, die von den betroffenen Unternehmen, teilweise aber auch von Verbänden wie Verbraucherschutzvereinen erhoben werden können. Auch auf dem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt wird die Existenz von Lauterkeitsregeln akzeptiert. Sie stellen jedoch potentiell eine Einschränkungen der Waren- und Dienstleistungsfreiheit dar, so dass häufig der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) über die Vereinbarkeit von nationalen Lauterkeitsregeln mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages zu befinden hat. Mittlerweile existieren auch die ersten Richtlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts.
Angebot: jeweils im Wintersemester
Literaturhinweise: Textausgabe des UWG und des Europäischen Lauterkeitsrechts, z.B.
Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht (Beck-Texte im dtv), 38. Aufl. 2017; Fechner/Mayer, Medienrecht, Vorschriftensammlung, 13. Aufl. 2017 (C.F.Müller, Heidelberg) (Textsammlung, zur Vorlesungsbegleitung erforderlich); vorlesungsbegleitendes Lehrbuch: Peifer, Lauterkeitsrecht, 2. Aufl. 2016 (De Gruyter, Berlin)
Zielgruppe: In erster Linie Studierende der Schwerpunktbereiche Geistiges Eigentum und Wettbewerb (Nr. 3); Medienrecht und Kommunikationsrecht (Nr. 12); zudem Studierende mit Interesse an Marketingaktivitäten der Unternehmen und ihren rechtlichen Grenzen.
Vorlesung Markenrecht
Das Markenrecht befasst sich mit rechtlichen Regeln zu Kennzeichen, die im geschäftlichen Verkehr benutzt werden. Darunter fallen Marken ("Coca Cola"), Firmen ("Daimler Benz AG"), Firmenschlagworte ("Apple") sowie geografische Herkunftsangaben ("Parmaschinken"). Die Vorlesung geht der Frage nach, welche Zeichen(formen) Schutz beanspruchen können, wie weit dieser Schutz reicht, welche Schutzgrenzen (etwa für Zwecke der Markenparodie) gelten und welche formellen Voraussetzungen für den Schutz von registrierten Marken zu erfüllen sind. Die Vorlesung endet mit einer fallbezogenen Abschlussklausur. Das deutsche Markenrecht ist eingebunden in das Recht der Europäischen Union. Daher spielt die Rechtsprechung des EuGH im Markenrecht eine besondere Rolle.
Angebot: jeweils im Sommersemester
Literaturhinweise: Sosnitza, Deutsches und europäisches Markenrecht, 2. Aufl. 2015;
Berlit, Markenrecht, 10. Auflage 2015 (demnächst 11. Auflage 2018).
Vorlesung Urheberrecht
Das Urheberrecht befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen auf dem Gebiet von Kunst, Literatur, Musik und Wissenschaft. Urheberrechtlichen Schutz genießen allerdings auch zahlreiche kommerzielle Produktionen aus den Bereichen angewandte Kunst („Design“), Computer-Software oder multimediale Schöpfungen (z.B. animierte Homepages, Computerspiele, Online-Games). Das moderne Urheberrecht steht in einem immer stärker werdenden Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen, kulturpolitischen und persönlichkeitsrechtlichen Interessen, zu denen im Internet-Zeitalter die Interessen von Nutzern und Kreativen an einem erleichterten Zugang zu Werken hinzutreten. Die Vorlesung wird die zur Harmonisierung der teilweise widerstreitenden Standpunkte erforderlichen Abwägungen erläutern und zur Diskussion stellen. Für Schwerpunktbereichsstudierende wird eine Klausur, welche die gutachterliche Lösung eines urheberrechtlichen Falles zum Gegenstand haben wird.
Literaturhinweise: Hillig, Urheber- und Verlagsrecht, UrhR, dtv Beck Texte, 16. Aufl. 2017;
Peifer, Urheberrecht für Designer, Berliner Bibliothek zum Urheberrecht Bd. 5, 1 Aufl. 2008;
Schack, Urheberrecht und Urhebervertragsrecht, 8.Aufl. 2017, Mohr Siebeck.
Angebot: jeweils im Sommersemester
Zielgruppe: Die Veranstaltung eignet sich auch für Hörer anderer Fakultäten, die an kultur- und medienrechtlichen Fragestellungen interessiert sind. Wünschenswert sind Kenntnisse im Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht - UWG).
Vorlesung Internetrecht
Das Internetrecht hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Aspekte des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der Regulierung digitaler Dienste und Plattformen sowie der Künstlichen Intelligenz treten mehr und mehr in den Vordergrund. Die Schwerpunkte der Vorlesung liegen daher auf dem Datenschutz- und dem IT-Sicherheitsrecht sowie den neuen EU Digitalgesetzen.
Angebot: jeweils im Sommersemester
Lehrbeauftrager: Hon.-Prof. Dr. Norbert Nolte
Vorlesung Recht der Informationstechnologie
Das IT-Recht kann als Oberbegriff (wie etwa beim entsprechenden Fachanwalt) umfassend verstanden werden und schließt dann neben dem klassischen EDV-Recht auch das Internet-, Telemedien und Telekommunikationsrecht ein. Im engeren Sinn ist das IT-Recht der modernere Begriff für EDV-Recht, ggf. unter Einbeziehung hybrider Erscheinungsformen wie Software as a Service (Cloud Computing), Internet of Things (IoT) und Künstliche Intelligenz (KI). Diese Vorlesung konzentriert sich auf den engeren Begriff mit den Schwerpunkten Daten und IT-Vertragsrecht mit einem Einblick in die EU-Datenstrategie als Grundlage für eine datengetriebene Wirtschaft: DSGVO, DMA, DSA, KI Act. Ausgehend von den Grundlagen (Technik, Strukturen, geistiges Eigentum usw.) sind folgende Themen geplant: o Grundlagen des IT-Rechts einschließlich Datenschutzrecht o Technische Grundlagen o EU-Datenstrategie: DSGVO, DMA, DSA, KI Act o Rechtsfragen der Daten: Datenaustauschverträge und Datenschutz, grenzüberschreitende Datenverarbeitung o Rechtsfragen moderner Entwicklungen: Internet of Things und Künstliche Intelligenz o Vertragsarten und vertragliche Grundstrukturen: Erstellung von Software und Cloud Computing
Lehrbeauftragter: Hon.-Prof. Dr. Fabian Schuster
Angebot: im Wintersemester
Literaturhinweise:
Hoeren, Skript IT-Vertragsrecht, Download über die Webseite des ITM (Stand Mai 2024); Marly, Praxishandbuch Softwarerecht, 8. Auflage 2024, Handbuch des EDV-Rechts, 5. Auflage Köln 2017; Schneider/v.Westphalen, Software-Erstellungsverträge, 2. Auflage Köln 2014; Redeker, Handbuch der IT-Verträge, Lose-blatt; Sassenberg/Faber, Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things, 3. Auflage 2025; Schuster/Grützmacher, Kommentar IT-Recht, 2. Auflage 2026.
Weiterführende Informationen
zurück zur