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Kartellrecht

GWB-Novelle erleichtert künftige Zusammenschlüsse von Presseunternehmen

Der Deutsche Bundestag hat vergangenen Donnerstag den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit 302 Ja-Stimmen zu 241 Nein-Stimmen angenommen. Die Neuerungen sollen „die Unterschiede zwischen der deutschen und der europäischen Fusionskontrolle verringern, um eine weitgehende gleichlaufende Beurteilung von Fusionsvorhaben auf beiden Ebenen zu ermöglichen.“

Der Entwurf sieht unter anderem eine Erweiterung des Handlungsspielraums von kleinen und mittleren Presseunternehmen vor. Künftig müssen Presseunternehmen eine Fusion beim Bundeskartellamt erst ab einem gemeinsamen weltweiten Umsatz der beteiligten Unternehmen von 62,5 Mio. Euro statt bisher 25 Mio. Euro anmelden. Der Inlandsumsatz eines Unternehmens muss 3,125 Mio. Euro und das eines weiteren 625.000 Euro überschreiten. Durch diese Lockerung soll vor allem eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Presse gegenüber den anderen Medien erreicht werden.

Ferner sieht die Novelle den Schutz des sogenannten Presse-Grosso-Vertriebssystems vor. Sie ermöglicht freiwillige Branchenvereinbarungen im Pressegroßhandel über den Vertrieb von Pressedruckwerken. Laut Wolfgang Börnsen und Reinhard Grindel (CDU/CSU) würde „das Presse-Grosso Medienvielfalt, Netzneutralität und Überallerhältlichkeit von Zeitungen und Zeitschriften garantieren.“ Damit stellt sich der Gesetzesentwurf gegen die Entscheidungen mehrerer Gerichte (u.a. LG Köln Az. 88 O (Kart) 17/11; BGH Az. KZR 7/10), die das zentrale Verhandlungsmandat des Presse-Grosso-Verbandes als wettbewerbswidrig in Frage stellten.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) begrüßte die Novelle als richtungsweisend. Mit dem Gesetz würde der Notwendigkeit einer Anpassung der Fusionskontrolle im Pressewesen an die Marktveränderungen Rechnung getragen. Doch gibt es auch kritische Stimmen. Tabea Rößner (Grüne) beurteilte die Neuregelungen als nicht geeignet, die Pressevielfalt zu erhalten oder die Wettbewerbsfähigkeit von Verlagen zu stärken. Schon heute gebe es Regionen mit nur einer Zeitung.Auch der Deutsche Journalisten-Verband hält die Novelle „in der Tendenz schädlich für die Medienvielfalt in Deutschland.“