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1. Kölner Symposium Urheber- und Medienrecht

Vollbericht von Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer:

Klarer Ausblick am Ende des 1. Kölner Symposiums Urheber- und Medienrecht! (veranstaltet von Wolters Kluwer) am 25.11./26.11. im SkyTower in Köln, geleitet von Prof. Dr. Jan F. Orth, Prof. Dr. Ingo Jung, Prof. Dr. Benjamin Raue und meiner Person. Was gab es? Prof. Dr. Thomas Koch, Vors. 1. Senat des BGH, warf einen umfangreichen Blick auf die Entscheidungen im Urheberrecht. Besonders anregend waren die Diskussionen zu den Urteilen "Fototapete" und "Panoramafreiheit". Prof. Michael Schwertel führte anschließend in einem atemberaubenden Vortrag die Schnelligkeit und Leistungsfähigkeit moderner KI-Systeme, insbesondere im Bereich von Bild- und Videoerstellung vor. Die Wolken am Kölner Himmer wurden vorübergehend dystopisch dunkel. Prof. Dr. de la Durantaye zeigte, wie schwierig die Lösung der Vergütungsfragen ist, weckte aber einen Hoffnungsschimmer bei der Behandlung von Output-Daten. In einer anschließenden von Benjamin Raue moderierten Diskussion mit Prof. Dr. Stefan Sporn, Tatjana Anisimov und Anna Lissner überwog der Optimismus in Bezug auf die Möglichkeiten für den Produktionsprozess. Allerdings gab es auch Zweifel, ob das Rechtemanagement gelingen wird, ob Transparenz hilft und der Datensatz immer ausreichend qualitativ gehalten werden kann.

Beim Abendessen vor der nächtlichen Skyline der Rheinmetropole versöhnten sich auch hitzig gewordene Debattant:innen.

Am zweiten Tag gab es einen ebenso sorgfältigen wie systemschaffenden Vortrag von Prof. Dr. Franz Hofmann zur EuGH-Rechtsprechung im Urheberrecht. Dr. Martin Bittner vom Bundesjustizministerium erläuterte die Arbeit seines Hauses, das die Entwicklungen um die Vergütungsproblematik im Urheberrecht (auch mit Sorge) beobachtet. Noch vor der Mittagspause berichtete Vera von Pentz, stv. Vors. 6. Senat des BGH, sehr anschaulich über die Entwicklungen im Äußerungsrecht. Schwerpunkte waren Privatphäreschutz und Grenzen der Selbstöffnung, prozessuale Fragen der Kernbereichstheorie und Herausforderungen der Verdachtsberichterstattung. Auch eine "me-too"-Problematik wurde behandelt. Der Tag endete mit einer Debatte zur Frage, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften (Prof. Dr. Jan F. Orth), Rundfunk und Presse (Dr. Nima Mafi-Gudarzi) sowie Anwält:innen (Chan-jo Jun) in einer veränderten Medienlandschaft handeln. Ergebnis: Komplexe Rechtsfragen müssen präziser und proaktiver kommuniziert werden. Die Anwaltschaft hat die größten Freiheiten, auch zur nicht von allen positiv beurteilten Litigation PR (oder auch PR durch Litigation), die Medien haben Freiheiten, aber auch dichte Sorgfaltspflichten, was Zuspitzung erschwert, die Gerichte haben es am schwersten. Rahmenregelungen und Ausstattung sind auf eine reaktive und defensive Informationspolitik zugeschnitten. Das mag künftig nicht mehr genügen, um der hochinteressierten Gesellschaft die Komplexität des Rechts transparent und verständlich zu vermitteln. Viele Fragen beantwortet, manche Wolken bleiben (aber auch ein Lichtreflex auf der linken Domspitze).

Und unsere juristische Innensicht in der Schlussdebatte wurde sanft, aber präzise von Dr. Iris Heilmann auf den Ausgangspunkt geleitet: Komplexität muss man gelegentlich auch in 30 Sekunden vermitteln, wenn man mehr Zeit nicht bekommt. Das verdient eine Extraerwähnung!


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