skip to content
Meet, Greet and Discuss

Jahresveranstaltung des Alumni Medienrecht Köln e.V. und CBH-Promotionspreis

Der Alumni Medienrecht Köln e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Wissenschaft – vor allem junge Wissenschaftler – und Praxis einander näher zu bringen und den Dialog zu fördern – daran gemessen war die 11. Jahresveranstaltung des Alumni-Vereins ein voller Erfolg, da zahlreiche Studierende, Promovenden sowie Praktiker aus Rechtsberatung und Medienunternehmen zusammenkamen. Höhepunkte der von Herrn Prof. Dr. Peifer moderierten Veranstaltung waren die Verleihung des CBH-Promotionspreises sowie der Festvortrag des Intendanten des DeutschlandRadios, Stefan Raue.

Der CBH-Promotionspreis

 

Die Kanzlei CBH (Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) prämiert mit diesem erstmals gestifteten Preis die zwei besten Dissertationen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln in den Bereichen des Medienrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts.

Die Laudatoren, Herr Dr. Ingo Jung und Herr Prof. Dr. Markus Ruttig, übergaben die Promotionspreise an Herrn Dr. Frederik Ferreau und Frau Dr. Camilla Kling, die beide kurz ihre ausgezeichneten Arbeiten vorstellten.

Herr Dr. Ferreau hatte sich mit der Zulässigkeit der kommerziellen Aktivitäten des öffentlichen Rundfunks befasst. Thema von Frau Dr. Kling war die multiterritoriale Musikverwertung auf Online-Diensten.

Vortrag des DeutschlandRadio-Intendanten

Den Festvortrag des Abends hielt der neue Intendant des DeutschlandRadios, Stefan Raue. Der Titel lautete „Qualitätsrundfunk in Zeiten der Medien- und Kommunikationsvielfalt“. Herr Raue führte aus, dass die Herausforderungen des Qualitätsrundfunks ökonomischer, technologischer und publizistischer Natur seien. Ökonomisch befinde sich die Medienlandschaft in einer Zeit dramatischer Einbrüche des Anzeigengeschäfts und des Auflagensterbens, unter der vor allem die privatfinanzierte Presse leide. Technologisch sei heute klar, dass Presse- und Rundfunkangebote im Internet keine bloße Spiegelung der linearen Welt sein dürften, sondern völlig neue Gestaltung, neue Inhalte und neue Arbeitstechniken erforderten. Publizistisch werde die Aufgabenerfüllung durch die klassischen Medien zunehmend angefeindet. Der Vorwurf einseitiger oder tendenziöser Berichterstattung sei zwar nichts Neues, die Heranziehung auch rechtspopulistischen Vokabulars („Lügenpresse“) sei allerdings als Kritik gerade an einer Aufgabenerfüllung durch Qualitätsmedium auch ein Politikum, weil es den Medien genau das zum Vorwurf mache, was das Ziel der Berichterstattung sein müsse, nämlich handwerklich korrekt, ausgewogen und pointiert zu informieren. Die Trump-Wahl in den USA bezeichnete Raue daher als „größte Niederlage der Qualitätsmedien“.

Gegenwärtig und in Zukunft genüge es nicht mehr, Informationen spannend und realitätsgetreu zu präsentieren, vielmehr seien Schnelligkeit, Knappheit und Kürze als Qualitätsmerkmale hinzugetreten, um die erforderliche Reichweite zu erreichen.

Verteilkämpfe zwischen Medienanbietern seien zwar Realität, sie dürften aber nicht zu Auseinandersetzungen auf inhaltlicher Ebene führen. Wichtiger sei es, die Neuordnung der Informationslandschaft durch die Geschäftsideen der Neuen Medien, insbesondere der Betreiber Sozialer Netzwerke, zu beobachten. Gerade wegen der ökonomischen Bedeutung verzerrter Informationen in Sozialen Netzwerken seien Qualitätsmedien einerseits bedroht, andererseits ihr Überleben für die Informationsgesellschaft wichtig. Die Antwort der Medien auf die Veränderungen ihrer Arbeitsgrundlage könne daher nur ein „trotziges Dennoch“ sein, wenn es um die Betonung handwerklicher Sorgfalt gehe. Medien müssten weiterhin Distanz zur Macht wahren, ohne dass Nähe zur Politik stets als Bedrohung für Freiheit und Unabhängigkeit der Berichterstattung angesehen werden dürfe. Sie müssten aber näher an die Rezipienten und deren Lebenswelten rücken.

In der sich anschließenden Diskussion verstärkte sich der Eindruck, dass der Umbruch der Medienlandschaft die Arbeitsgrundlagen von Rundfunk und Presse massiv erschüttere, nicht aber die beruflichen Standards verändern dürfe. Die Diskussion wurde sodann bei Speisen und Getränken fortgesetzt.

*