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02.10.2024

Jahresveranstaltung Alumni- und Förderverein Medienrecht Köln e.V. | 4. November 2024

Der Alumni- und Förderverein Medienrecht Köln e.V., die Ehemaligenorganisation des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht, veranstaltet in diesem Jahr am 4. November 2024 um 19.00 Uhr im Seminarraum 2.101 (Universitätsstr. 22a, 50937 Köln) seine Jahresveranstaltung.

Den Abendvortrag wird Herr Stefan Moll (KI-Kernteam des WDR) zum Thema „Die Nutzung von KI im öffentlich-rechtlichen Journalismus“ halten.

Die Veranstaltung endet mit einem gemeinsamen Umtrunk im Foyer.

Weitere Informationen finden Sie unter https://medienrecht.jura.uni-koeln.de/alumni-medienrecht. Bei Rückfragen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an medienrecht-hain@uni-koeln.de 

Kooperation mit der Deutschen Welle

ZOOM-Tagung 2019: Journalismus im internationalen Recht – geschützt oder schutzlos?

Nach dem Erfolg der Vorjahresveranstaltung veranstaltete das Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln am Mittwoch, den 11. Dezember 2019, gemeinsam mit der Deutschen Welle unter dem Titel „Journalismus im internationalen Recht – geschützt oder schutzlos?“ erneut eine Fachtagung zu aktuellen Fragen des internationalen Medienrechts.

Seit dem Jahr 2018 kooperieren das Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln und die Deutsche Welle unter dem Titel „ZOOM – Internationales Medienrecht“, um die aktuellen Fragen des Medienvölkerrechts stärker in den Fokus der gesellschaftlichen Debatten zu rücken. Die Auftaktveranstaltung im November 2018 zum Thema "Free Flow of Information – gefährlich oder in Gefahr?" stieß auf positive Resonanz aus Fachkreisen, sodass der Wille zur Fortführung des fachlich versierten Austauschs in diesem Jahr groß war. Einen Rückblick auf die Vorjahresveranstaltung sowie eine Bildergalerie finden Sie auf der Website der Deutschen Welle. 


Zur Konferenz

Die Fachtagung "ZOOM 2019" fand am Mittwoch, den 11. Dezember 2019, von 17 bis 20 Uhr zum Thema

Journalismus im internationalen Recht – geschützt oder schutzlos?

in den Räumlichkeiten der European School of Management and Technology (ESMT), Schlossplatz 1, 10178 Berlin statt.

Die Veranstaltung begann mit einer Keynote zum Thema „Schutz der journalistischen Recherche und der Quelle – Was ist erforderlich, um investigativ arbeiten zu können?“ von Investigativ-Journalist Nicolas Richter (Süddeutsche Zeitung), die auf der Webite der Fachzeitschrift für Journalismus "Message" im Volltext dokumentiert ist. Prof. Dr. Stephanie Schiedermair (Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht, Universität Leipzig) präsentierte den Teilnehmerinnen und Teilnehmer sodann eine Bestandsaufnahme des Schutzes journalistischer Arbeit im internationalen Recht. Abschließend diskutierten Prof. Dr. Karl-E. Hain (Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln), William Horsley (Direktor des Centre for Freedom of the Media an der Universität Sheffield), MdEP Petra Kammerevert, Menschenrechtsanwalt Veysel Ok sowie Ass. Prof. Sejal Parmar (Central European University Budapest) zur Frage der "(In-) Effectiveness of International Law to protect Journalism". Mehr Informationen zu den Redner*innen sind noch auf der Website der Deutschen Welle verfügbar.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie weiterhin auf der Website der Deutschen Welle. Dort finden Sie auch eine Bildergalerie.


Zum Thema

Journalisten sehen sich weltweit Repressalien ausgesetzt, müssen sich gegen Verbote behaupten und notwendige Freiheiten für ihre Arbeit erstreiten. Die Tagung wird diese Problematik aufgreifen und aus medienrechtlichem Blickwinkel betrachten. 

Inwieweit schützen völkerrechtliche Verträge die journalistische Arbeit? Garantiert das internationale Recht Mindeststandards für den Journalismus und ist dieser auch von nationalen Rechtsordnungen ausreichend umgesetzt? Wo und in welchem Umfang sind konkrete presserechtliche Grundsätze kodifiziert, wie zum Beispiel der Recherche- und Quellenschutz oder die Gewährleistung persönlicher Sicherheit? Existiert noch ein Konsens über die Mindestgarantien zur Gewährleistung journalistischer Arbeit - zumindest aber in Europa? Wenn Beschränkungen von sicher geglaubten Grundprinzipien der Pressefreiheit durch legislative und administrative Maßnahmen scheinbar subtil und unmerklich erfolgen, wie kann dieser Entwicklung dann überhaupt begegnet werden?

Wir wollen betrachten, welche Möglichkeiten internationalen Institutionen zur Verfügung stehen, um gegen Staaten vorzugehen, die die Pressefreiheit unterminieren. Die Zukunft der ungehinderten journalistischen Arbeit hängt auch und vor allem von dem durch das internationale Recht garantierten Schutzniveau ab. Wir wollen uns mit der Frage befassen, ob es überhaupt realistisch ist, diesen Schutz zu stärken und welche Mechanismen greifen könnten.

Zur inhaltlichen Einstimmung auf die Veranstaltung haben Alicia Damberg-Jänsch, Juristische Referentin im Justitiariat der Deutschen Welle, und Tobias Brings-Wiesen, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht, vom 3. bis 6. Dezember 2019 auf dem JuWissBlog einen Schwerpunkt initiiert, der sich einzelnen Fragestellungen dieses Themenkomplexes widmet. Das Editorial dieses Schwerpunkts mit Verlinkungen zu allen weiteren Beiträgen finden Sie hier.

For an English version of all the information regarding the event please click here to be redirected to the website of the Deutsche Welle.

 

Kooperation mit der Deutschen Welle

ZOOM-Tagung 2018: Free Flow of Information – gefährlich oder in Gefahr?

Das Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln veranstaltete am Donnerstag, den 8. November 2018, gemeinsam mit der Deutschen Welle unter dem Titel „Free Flow of Information – gefährlich oder in Gefahr?“ eine Fachtagung zu aktuellen Fragen des internationalen Medienrechts.

„ZOOM – Internationales Medienrecht“ ist die neue Kooperation des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln mit der Deutschen Welle.


Zur Konferenz

Am Donnerstag, den 8. November 2018, von 17.15 bis 20.30 Uhr feierte man den Auftakt dieser Kooperation mit einer Fachtagung zum Thema

Free Flow of Information – gefährlich oder in Gefahr?

in der NRW-Landesvertretung in Berlin (Hiroshimastraße 12-16, 10785 Berlin).

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wohnten Vorträgen von Professorin Dr. Angelika Nußberger, Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und Nathanael Liminski, Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, bei. Später diskutierten Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, Thomas Hacker, MdB, Obmann im Ausschuss für Kultur und Medien und medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und Dr. Arnd Haller, Leiter der Rechtsabteilung Google Deutschland und Nordeuropa, mit Professor Dr. Karl-E. Hain über aktuelle Entwicklungen im internationalen Medienrecht. Abschließend berichteten Anneli Ahonen, European External Action Service East Stratcom Task Force // Campaign „EU vs Disinformation", und Zhanna Nemzowa, Russisch-Redaktion DW, aus der praktischer Perspektive über Kommunikation und Information am Beispiel Russlands. Gemeinsam ließ man den Abend ab 20.30 Uhr bei einem Get Together ausklingen.

Ausführliche Informationen zum Programm der Veranstaltung können weiterhin in der offiziellen Einladung oder online gefunden werden - eine Vorstellung aller Redner*innen des Abends ist hier verfügbar. 

Ein Nachbericht sowie eine Bildergalerie sind auf der Website der Deutschen Welle verfügbar.


Zum Thema

Free Flow of Information ist seit Jahrzehnten ein Leitprinzip des internationalen Medienrechts und der Medienpolitik. Dabei geht es um die von territorialen Grenzen unabhängige Verbreitung von Informationen durch Fernsehen, Radio und Internet. Schon immer stand Free Flow of Information in einem Spannungsverhältnis zwischen freier Kommunikation für demokratische Prozesse einerseits und der Einschränkung der Verbreitung aus nationalem Interesse oder zum Schutz des Individuums andererseits. Im digitalen und auch informatorisch globalisierten Zeitalter stellen sich neue Fragen der internationalen Kommunikation.

Ist Free Flow of Information ein völkerrechtlich allseits anerkanntes Prinzip und Maßstab für Rechtsprechung? Werden unterschiedliche politische und juristische Interpretationen des Begriffs angewendet?

Ist Free Flow of Information ein medienpolitisches Ziel der internationalen Gemeinschaft und falls ja, wie wird es umgesetzt? Welche Anstrengungen unternehmen Bundesregierung und EU-Kommission, um gerade den freien Informationsfluss der sozialen Netzwerke zu gewährleisten? Was ist erforderlich, um den Einzelnen vor Missbrauch zu schützen? Was schadet dem Free Flow of Information mehr: der sichtbare Eingriff durch Gesetze, Zensur und Kampagnen oder der unsichtbare, auch kommerziell motivierte Eingriff durch Algorithmen und Datenauswertung?

Wie wird Free Flow of Information für gezielte Desinformation, Verunsicherung und Propaganda instrumentalisiert? Wo hört länderübergreifende Nachrichtenversorgung sowie Wertevermittlung zum Austausch der Kulturen und zur Völkerverständigung auf? Wo fängt unzulässige Beeinflussung und Einmischung sowie Manipulation der Meinungsbildung an?

 

Besuch von der Jagiellonen-Universität Krakau

Forschungsaufenthalt von Dr. Piotr Czarny

Wir freuen uns außerordentlich, zu Beginn des Sommersemesters 2018 Herrn Dr. Piotr Czarny, Senior Lecturer am Lehrstuhl für Verfassungsrecht der Jagiellonen-Universität Krakau, vom 16. bis 22. April 2018 für einen einwöchigen Forschungsaufenthalt am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht von Herrn Professor Dr. Hain begrüßen zu dürfen.

Neben seiner Tätigkeit als Senior Lecturer ist Herr Dr. Czarny seit 2009 Experte in der Kanzlei des Sejms (eine der zwei Kammern der polnischen Nationalversammlung). Von 1997 bis 2006 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter des Vizepräsidenten des polnischen Verfassungsgerichts. Von 1999 bis 2001 war er Alexander von Humboldt-Stipendiat, von 1991 bis 1992 Stipendiat des Deutschen Bundestages.

Zusätzlich zu einer Forschungstätigkeit wird Herr Dr. Czarny im Rahmen seines Aufenthalts drei Veranstaltungen betreuen, die sowohl den Angehörigen der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, als auch einer breiteren Öffentlichkeit einen Einblick in aktuelle Fragestellungen des polnischen öffentlichen Rechts vermitteln sollen:

  • Am Montag, den 16. April 2018, wird er ab 17.45 Uhr (im Rahmen der Vorlesung "Allgemeine Staatslehre" von Herrn Professor Dr. Hain) in Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude) eine Lecture zum Thema "20 Jahre der polnischen Verfassung - Erfahrungen, Probleme, Zukunftsperspektiven" halten.
  • Am Mittwoch, den 18. April 2018, wird er ab 19.30 Uhr in Raum 2.101 im SSC-Gebäude (2. Etage) einen Vortrag zum Thema "Die Krise der Verfassungsgerichtsbarkeit (2015-2016) und die Justizreformen (2017-2018) in Polen" halten. Die Veranstaltung steht allen Interessenten offen - die Einladung finden Sie hier!
  • Am Donnerstag, den 19. April 2018, wird er ab 16.00 Uhr (im Rahmen der Vorlesung "Nationales öffentliches Medienrecht" von Herrn Dr. Ferreau) in Hörsaal XVIIb (Hauptgebäude) eine Lecture zum Thema "Die Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung in Polen im Bereich der Grundrechte und im Medienrecht (seit 2015)" halten.

Alle Vorträge erfolgen in deutscher Sprache. Nähere Informationen zu den Veranstaltungen: 

  • 20 Jahre der polnischen Verfassung - Erfahrungen, Probleme, Zukunftsperspektiven: Im Rahmen der Lecture werden die Hauptprobleme der Verfassungsenwicklung Polens seit dem Inkrafttreten der Verfassung vom 1997 geschildert, insbesondere hinsichtlich des Regierungssystems, der Verfassungsgerichtsbarkeit und den verfassungsrechtlichen Problemen der europäischen Integration. 
  • Die Krise der Verfassungsgerichtsbarkeit (2015-2016) und die Justizreformen (2017-2018) in Polen: Der erste Teil des Vortrags behandelt den Verlauf und die verfassungsrechtliche Beurteilung des Streites zwischen den "politischen" Organen der Staatsgewalt und dem Verfassungsgericht. Im zweiten Teil soll die letzte Reform des Obersten Gerichts und des Landejustizrats und ihre Folgen vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips vorgestellt werden. 
  • Die Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung in Polen im Bereich der Grundrechte und im Medienrecht (seit 2015): Der erste Teil der Lecture betrifft die Gesetzesänderungen in den genannten Bereichen und ihre Folgen, insbesondere im Hinblick auf die Überwachungsbefugnisse der Geheimdienste, die Versammlungsfreiheit und die Wahlrechte. Im zweiten Teil sollen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des polnischen Medienrechts und ihre Umsetzung in der Gesetzgebung vorgestellt werden, insbesondere die sog. Gleichschaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (2016).