Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, will mit rechtlichen Schritten - Bußgeld oder Ordnungsverfügung - gegen die automatische Gesichtserkennungssoftware bei Facebook vorgehen. Nach seiner Ansicht steht die Software nicht im Einklang mit europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen. Seiner Aufforderung, die Funktion entsprechend umzugestalten, sei Facebook nicht nachgekommen; die – auch nachträgliche – Information und Einholung der Einwilligung der Nutzer in die Verwendung ihrer biometrischen Daten werde von Facebook nicht mehr verfolgt, weshalb weitere Verhandlungen nun keinen Sinn mehr machten. Facebook selbst erklärte laut Medienberichten in einer Stellungnahme, die Nutzer über das Feature umfassend informiert und europäische Datenschutzregelungen eingehalten worden. In den USA steht Facebook derweil anscheinend vor einer Einigung mit US-Behörden, wonach das Unternehmen künftig vor Änderungen der Privatsphäre-Einstellungen die Nutzer um Zustimmung bitten müsse.
- Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 10.11.2011
- Artikel vom 10.11.2011 auf zdnet.de
- Artikel vom 10.11.2011 auf heise.de
- Siehe auch Artikel vom 11.11.2011 auf wsj.com (auf Englisch)
- Video-Anleitung: „Facebook Gesichtserkennung deaktivieren“ auf youtube.com
- Artikel vom 11.11.2011 auf zeit.de
- Artikel vom 11.11.2011 auf handelsblatt.com
- Artikel vom 11.11.2011 auf spiegel.de