Nachdem bekannt geworden ist, dass Microsoft und Google Emails ihrer Kund_innen nach illegalen, insbesondere kinderpornografischen Inhalten durchsuchen, hat sich Bundesdatenschützerin Andrea Voßhoff zu Wort gemeldet. Die inhaltliche Auswertung von Emails stelle zweifelsfrei einen nicht unerheblichen Grundrechtseingriff dar. Ob dieser Schritt durch Gesetze oder die Einwilligung der Nutzer_innen abgesichert sei, müsse im Einzelfall beurteilt werden. Microsoft hat eine Software für die inhaltliche Durchsuchung von Emails entwickelt, die auch von Google, Facebook und Twitter eingesetzt wird. Die deutschen Email-Dienste Web.de, GMX und die Deutsche Telekom erklärten, sie würden lediglich Viren und Spam herausfiltern, aber keine Emails nach Kinderpornos durchsuchen.
- Artikel auf heise.de vom 08.08.2014