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Europäisches Datenschutzrecht

Kommission stellt Reformpläne vor

EU-Kommissarin Viviane-Reding, Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für das Ressort Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, hat am 25. Januar 2012 in Brüssel die Reformpläne für ein europäisches Datenschutzrecht vorgestellt. Erklärtes Ziel des Vorschlages, der nun dem Rat und dem Parlament übermittelt wird, ist es, die „Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln“. Privatpersonen sollen mehr Einfluss auf die Verwaltung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten enthalten und die – aus dem Jahre 1995 stammenden – EU-Datenschutzvorschriften dem technischen Fortschritt angepasst werden. Eingeführt werden sollen damit u. a. ein „Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 der geplanten Verordnung) und ein „Recht auf Datenübertragbarkeit“ (Artikel 18). Die Reformpläne werden in Deutschland kontrovers diskutiert, insbesondere da die Kommission die Einführung einer unmittelbar geltenden Verordnung – und keiner erst umzusetzenden Richtlinie – vorsieht.

  • Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.01.2012
  • Vorschlag der Kommission für eine „Datenschutz-Grundverordnung“ (PDF, 138 Seiten)
  • Übersicht der Kommission „Besserer Schutz der Privatsphäre im Internet“ vom 25.01.2012
  • Pressepaket zur Datenschutzreform (auf Englisch)
  • Artikel vom 25.01.2012 auf tagesschau.de
  • Artikel zur Präsentation der Reformpläne vom 25.01.2012 auf heise.de
  • Artikel vom 25.01.2012 und Artikel vom 26.01.2012 zur unterschiedlichen Resonanz auf die Reformpläne auf heise.de
  • Siehe auch den viel diskutierten Beitrag „Grundrechte in Gefahr“ von Verfassungsrichter Masing in SZ-Printausgabe vom 09.01.2012, S. 10; kurze Zusammenfassung dazu hier auf sueddeutsche.de