Mit Urteil vom 19. Dezember 2011 hat das ungarische Verfassungsgericht entschieden, dass das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene umstrittene Mediengesetz – in Bezug auf die gedruckte Presse – in weiten Teilen verfassungswidrig ist. Danach stellten etwa die in dem Gesetz vorgesehene behördliche Überprüfung von Druckerzeugnissen sowie die Regelung über journalistischen Quellenschutz Verstöße gegen die Pressefreiheit dar. Das Gericht setzte einige Passagen des Gesetzes mit Wirkung zum 31. Mai 2012 außer Kraft. Fraglich ist jedoch, welche Auswirkung die Entscheidung des Gerichts haben wird, da in 2012 eine neue ungarische Verfassung in Kraft treten wird.
- Meldung vom 19.12.2011 auf tagesschau.de; siehe auch Artikel vom 21.12.2011 ebda.
- Meldung vom 19.12.2011 auf pesterlloyd.net
- Meldung vom 19.12.2011 auf derstandard.at
- Artikel vom 20.12.2011 auf zeit.de
- Artikel vom 20.12.2011 auf faz.net
- Artikel vom 20.12.2011 sowie Kommentar vom 21.12.2011 auf sueddeutsche.de
- Pressemitteilung des ungarischen Verfassungsgerichts vom 19.12.2011 (in ungarischer Sprache); teilweise auf Deutsch übersetzt samt Link zur Entscheidung im Volltext auf hungarianvoice.wordpress.com