Am 04.03.2012 traf der Koalitionsausschuss der CDU, CSU und FDP unter anderem Beschlüsse zur Schaffung eines Leistungsschutzrechtes für Verleger, zur Lockerung der Pressefusionskontrolle sowie zur Stärkung des Zeugnisverweigerungsrechts und des Beschlagnahmeverbots im Pressebereich. Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses sind zusammengefasst unter dem Titel "Stetiges Wachstum, solide Finanzen, starker Zusammenhalt".
Zur Vergütung des Leistungsschutzrechtes für die Hersteller von Presseerzeugnissen sollen gewerbliche Anbieter im Netz wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren künftig ein Entgelt an die Verlage zahlen.
- http://www.sueddeutsche.de/digital/neues-leistungsschutzrecht-grundeinkommen-fuer-verleger-1.1300268
- http://www.zeit.de/digital/internet/2012-03/leistungsschutzrecht-koalition
Im Bereich der Pressefusionskontrolle soll die Aufgreifschwelle von bisher 25 Mio. € auf 62,5 Mio. € angehoben werden. Eine Änderung der Aufgreifschwellen war von den Verlegerverbänden unter Verweis auf die wirtschaftliche Lage gefordert worden. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) lehnte das Vorhaben ab. Eine entsprechende Veränderung war bereits mehrfach angedacht, aber nicht umgesetzt worden. Zu der 8. GWB-Novelle erarbeitete die Monopolkommission im Februar ein Sondergutachten. Zu den vorangegangenen Änderungsvorhaben vgl.
- das Sondergutachten der Monopolkommission zu der Pressefusionskontrolle in der Siebten GWB-Novelle
- die Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit "Keine Aufweichung der Pressefusionskontrolle".
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) (BT-Drs. 17/3355) sollen weiterhin das Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmeverbot im Medienbereich besser abgesichert werden.