Die nach dem baden-württembergischen Pressegesetz bestehende Kennzeichnungspflicht für gesponserte Veröffentlichungen als „Anzeige“ ist europarechtskonform. Insbesondere steht ihr nicht die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken entgegen. Dies hat der EuGH auf die Vorlagefrage des BGH im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Anzeigenblatt „Good News“ und dem „Stuttgarter Wochenblatt“ hin entschieden (Az. C-391/12). Da der Unionsgesetzgeber diesbezüglich allein für Anbieter audiovisueller Medien, nicht aber für Printmedien vergleichbare Rechtsvorschriften erlassen habe, seien die nationalen Gesetzgeber frei, Regelungen zum Artikel-Sponsoring für Printmedien zu erlassen.
- Pressemitteilung des EuGH vom 17.10.2013
- Artikel auf sueddeutsche.de vom 18.10.2013
- Vorlagebeschluss des BGH vom 19.07.2012 (Az. I ZR 2/11)