Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten beanstandete am 20.03.2012 erneut die „Show zum Tag des Glücks“ des TV-Senders Das Vierte und untersagte deren weitere Ausstrahlung. In der Moderation wurde die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) 26 Mal genannt, das Logo und das Lotterielos wurden mehr als 200 Mal eingeblendet. Voraussetzung für die Teilnahme an der Show ist, dass die Kandidaten ein Los der SKL besitzen. Die Show verstoße daher als Werbung für die SKL gegen das in Ziff. 7 Abs. 8 der gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten geregelte Werbeverbot für Glücksspiele.
Die ZAK hatte bereits im vergangenen Jahr eine Ausgabe der Sendung beanstandet. Gegen die frühere Beanstandung der ZAK geht Das Vierte gerichtlich vor. Der Sender beruft sich hierbei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte 2010 entschieden, dass das deutsche Staatsmonopol für Sportwetten und Glücksspiele in der bisherigen Form nicht im Einklang mit dem Europäischen Recht stehe. Aus Sicht der ZAK hat der Gerichtshof jedoch nicht über Sachverhalte entschieden, die für die beanstandete Sendung relevant sind.
Der Glücksspielstaatsvertrag, der die rechtlichen Grundlagen für Glücksspiel enthält, war im Jahr 2006 novelliert worden und verlängerte das staatliche Glücksspielmonopol. Bei dem Neuentwurf des Glücksspielstaatsvertrags gibt es mehrere Schwierigkeiten. Zuletzt äußerte die Europäische Kommission in einer am 20.03.2012 veröffentlichten Stellungnahme Kritik an dem Entwurf. Weiterhin beschloss neben dem Glücksspielstaatsvertrag, der von 15 Bundesländern geplant ist, das Bundesland Schleswig-Holstein mit dem Glücksspielgesetz eine eigene, liberalere Regelung.
- Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, die Produktplatzierung, das Sponsoring und das Teleshopping im Fernsehen (WerbeRL/Fernsehen) i. d. Fassung vom 23.02.2010
- ZAK Pressemitteilung 04/2012 vom 20.03.2012http://www.die-medienanstalten.de/pressecenter/pressemitteilungen/kommission-fuer-zulassung-und-aufsicht.html
- EuGH zum staatlichen Glücksspielmonopol, Urteil vom 08.09.2010, Az. C?409/06 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=80771&pageIndex=0&doclang=DE&mode=doc&dir=&occ=first&part=1&cid=558166
- Stellungnahme der Kommission (SG (2012) D/50777)
- LTO vom 21.03.2012, "EU zum neuen Glücksspielstaatsvertrag - Kein grünes Licht aus Brüssel"
- Heise online vom 21.03.2012: "EU-Kommission kritisiert deutschen Glücksspielstaatsvertrag"
- Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein
- Plenarprotokoll 17/56 des Landtags Schleswig-Holstein vom 14.09.2011
- KN vom 23.02.2012: "Kieler Koalition bleibt beim Glücksspielgesetz"
- Verfassungs- und unionsrechtliche Bewertung des Entwurfs des Ersten Glücksspieländerungs- staatsvertrages von Prof. Dr. Bernd Grzesik, LL.M. im Auftrag von Betfair Ltd.
- Gutachten von Prof. Dr. Dieter Dörr zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Teilliberalisierung des deutschen Glücksspielmarktes