skip to content

Professor Dr. Heinz Hübner

Heinz Hübner wurde am 7. November 1914 in Wohlau/Schlesien geboren. Nach Besuch des Gymnasiums nahm er zunächst in Breslau das Studium der Rechtswissenschaft auf, das er jedoch bedingt durch Kriegsdienst und Gefangenschaft unterbrechen musste und ab 1946 an der Universität Erlangen fortsetzen und beenden konnte. Dort erfolgte  1948 die Promotion mit einer antikrechtlichen Arbeit sowie 1954 die Habilitation mit der Schrift „Der Rechtsverlust im Mobiliarsachenrecht“. 1955 folgte Hübner dem Ruf auf einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an die 1948 in Zusammenarbeit mit Frankreich gegründete Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Für die Zeit von 1956 bis 1958  wurde er dort zum ersten deutschen Rektor gewählt. In dieser Eigenschaft führte er den Übergang vom französischen zum deutschen Universitätssystem sowie umfassende universitäre Restrukturierungen durch. 1960 nahm Hübner die Berufung an die Universität zu Köln an. Trotz wiederholter Rufe anderer Universitäten war er hier bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1983 tätig. Im Zentrum seiner wissenschaftlichen Arbeit stand die Verbindung von Rechtsgeschichte mit der Dogmatik des geltenden Privatrechts. Als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät von 1963 bis 1964 setzte sich Hübner insbesondere für die Erhaltung und Ausgestaltung der Fakultätsinstitute als Basis wissenschaftlicher Arbeit ein. 1963 gründete er das Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, 1967 gemeinsam mit Klaus Stern, Dietrich Oehler und Hans Brack das Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln. Dort übernahm er die Direktion der zivilrechtlichen Abteilung, mit der bis zu seinem Ausscheiden im Jahre 1996 zahlreiche Seminare und Vortragsveranstaltungen unter seiner Leitung einhergingen. 1968 bis 1970 bekleidete Hübner das Amt des Rektors der Universität. In dieser Zeit des Umbruchs engagierte er sich insbesondere im Bereich der Hochschulpolitik. Hübner war auch Vizepräsident des Hochschulverbandes und Vorsitzender der Zivilrechtslehrervereinigung sowie Mitglied im Fachbeirat und Fachausschuss des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte. Die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften berief ihn 1978 in ihre Geisteswissenschaftliche Klasse. 1997 wurde Hübner von der Universität durch die Verleihung der Universitätsmedaille geehrt. Am 28.02.2006 verstarb Heinz Hübner im Alter von 91 Jahren in Hürth.

Zur weiteren Lektüre:

  • Baumgärtel, Gottfried/Becker, Hans-Jürgen/Klingmüller, Ernst/Wacke, Andreas, Grußwort in: dies. (Hrsg.),  Festschrift für Heinz Hübner zum 70. Geburtstag, Berlin u.a. 1984, S. V
  • Luig, Klaus, Heinz Hübner – Das wissenschaftliche Werk, Rede auf der akademischen Gedenkfeier für Heinz Hübner am 4. Mai 2007, in: Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft (Hrsg.), Fakultätsspiegel Sommersemester 2007, S. 49 ff.
  • Becker, Christoph, Nachruf auf Heinz Hübner, in: Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft (Hrsg.), Fakultätsspiegel Sommersemester 2006, S. 101 f.
  • Rektorenporträt der Universität zu Köln
  • Stern, Klaus/Scharf, Albert/Hübner, Heinz/Oehler, Dietrich, Heinz Hübner und Dietrich Oehler – Drei Jahrzehnte Wirken für das Institut für Rundfunkrecht, Festveranstaltung vom 10. Mai 1996 aus Anlaß der Verabschiedung von Professor Dr. Heinz Hübner und Professor Dr. Dietrich Oehler als Direktoren des Institutes für Rundfunkrecht, Köln 1996
*