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Tagung 2013

Am 27. Mai 2013 veranstaltete das Institut für Rundfunkrecht unter der Leitung von Professor Dr. Karl-Nikolaus Peifer in Kooperation mit der Deutschen Stiftung Eigentum seine Tagung im Deutschlandfunk Kammermusiksaal des Deutschlandradios zum Thema

"Urhebervertragsrecht - Gelungen oder reformbedürftig?"

Das Tagungsprogramm finden Sie hier zum Download (PDF).

Einen ausführlichen Tagungsbericht mit Bildern finden Sie hier.

Die Tagungsbeiträge sind in dem Tagungsband 110 der Schriftenreihe des Instituts im Verlag C.H.Beck erschienen.

Die Referenten im Überblick

Prof. Dr. Joachim Bornkamm

Geboren 1948 in Göttingen, aufgewachsen in Heidelberg • Studium in Freiburg, München, Lausanne und Oxford (Dipl. in Law) • Staatsexamina 1973 in Freiburg und 1976 in Stuttgart • Promotion Universität Freiburg mit der Arbeit »Pressefreiheit und Fairness des Strafverfahrens« (Nomos 1980) • 1977 bis 1981 sowie 1983 bis 1985 Richter am Amtsgericht und Landgericht in Freiburg • 1981 bis 1983 Referent im Urheberrechtsreferat des Bundesministeriums der Justiz • 1985 bis 1988 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof • 1988 bis 1996 Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (6. Zivilsenat) • Seit März 1996 Richter am Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat und bis 2009 Kartellsenat) • Seit November 2006 Vorsitzender des I. Zivilsenats, seit Januar 2013 auch Vorsitzender des Kartellsenats • Honorarprofessor für Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Universität Freiburg • Mitglied der Arbeitsgruppe Wettbewerbsrecht des BMJ und der Expertengruppe des BMWA zur Vorbereitung der 7. GWB-Novelle • Von 2005 bis 2010 Präsident der Vereinigung Europäischer Kartellrichter (Association of European Competition Law Judges [AECLJ]) • Mitglied des Beirats der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) • Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie zum Urheber- und Markenrecht • Co-Autor von ?Köhler/?Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 31. Aufl. 2013; Mitautor von Langen/?Bun­te, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 11. Aufl. 2010 (12. Aufl. in Vorbereitung); Mitautor von Ahrens (Hrsg.), Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. 2009 (7. Aufl. in Vorbereitung).

Fotograph: Dr. John Riecken

Prof. Dr. Haimo Schack, LL.M. (Berkeley)

Prof. Dr. Haimo Schack, LL.M. (Berkeley/Kalifornien), hat den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht, Urheberrechtunter an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel seit 1993 inne. Studium, Promotion (1978) und Habilitation (1985) in Köln, Forschungsaufenthalten in Straßburg (1976/77) und Berkeley (1981/82) folgten Lehrstuhlvertretungen in Trier und Heidelberg. 1986 wurde Prof. Schack an die Universität Bonn berufen, von 1988-1993 bekleidete er einen gleichnamigen Lehrstuhl an der Universität Bielefeld. Seit 1989 ist er Mitglied des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht, von 1995 bis 2005 war er im zweiten Hauptamt Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Einen Ruf an die Universität zu Köln lehnte er 1998 ab.
Neben dem deutschen Bürgerlichen und Zivilprozessrecht stehen im Vordergrund seiner Lehr- und Forschungstätigkeit das Internationale Privatrecht und die Rechtsvergleichung, dabei vor allem Fragen des europäischen, US-amerikanischen und internationalen Zivilverfahrensrechts. In den beiden letztgenannten Bereichen ist Prof. Schack als Autor zweier Lehrbücher hervorgetreten (das Lehrbuch zum Internationalen Zivilverfahrensrecht wurde 2001 ins Russische übersetzt). 1994, 1996, 1998, 2000 und 2002 verbrachte er jeweils mehrere Monate als Visiting Professor an der University of Illinois, zu der er auch im Rahmen eines Austauschprogramms ständigen Kontakt hält. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Forschungs- und Lehrtätigkeit ist das deutsche und internationale Urheberrecht mit seinen persönlichkeitsrechtlichen und künstlerischen Bezügen, das er in einem rechtsvergleichend angelegten Lehrbuch dargestellt hat. 2004 ist ein großes Handbuch über "Kunst und Recht" erschienen, das die rechtlichen Probleme von Bildender Kunst, Architektur, Design und Fotografie wiederum  rechtsvergleichend behandelt. All dies soll in eine Studentenausbildung einfließen, deren Ziel ein schöpferischer, verantwortungsbewusster und weltoffener Jurist ist. Zu diesem Zweck gründete Prof. Dr. Haimo Schack Anfang 1991 die Studienstiftung ius viv.

RA Dr. Martin Diesbach

Dr. Martin Diesbach ist Partner und Co-Leiter des Fachbereichs Media, IP & IT der Kanzlei Noerr LLP in München. Er ist spezialisiert auf Medien- und Entertainment-Recht und ist federführend bei komplexen Beratungsmandaten mit Fokus auf Urheberrecht, Presse und Persönlichkeitsrecht, Rundfunkrecht, Film- und Fernsehrecht sowie Glücksspielrecht. Dr. Diesbach hat umfangreiche Transaktions- und Prozesserfahrung bei der Beratung nationaler und internationaler Film- und Fernsehproduzenten und Verleiher, Fernsehsender, Major US-Studios, Verlage und Zeitungen, Finanzierungsinstitute, Verwertungsgesellschaften, Mandanten aus der Musikbranche, Glücksspielanbieter und Online-Plattformen. Dr. Diesbach gehört zu den renommiertesten Anwälten Deutschlands für Medien- und Entertainment-Recht; er hält regelmäßig Vorträge zu medienrechtlichen Themen und publiziert zu aktuellen Rechtsfragen. Zudem ist er Head of Studies des German-American Copyright Summit und der European Rights Clearance Conference. Für seine Arbeit wurde er bereits mehrfach ausgezeichnet. 2012 wurde er von Chambers Europe 2012 sowie Legal 500 2012 als „führender deutscher Anwalt im Bereich Medien“ empfohlen („stellt andere in den Schatten”); Best Lawyers 2013 zählte ihn zu „Best Lawyers Germany” für Entertainment und Medienrecht. Das JUVE Handbuch 2012 führt Dr. Martin Diesbach als einen der führenden deutschen Urheberrechtsexperten.

RA Wolfgang Schimmel

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Referendardienst war er zunächst als Assistent an der Universität Regensburg im Bereich Datenschutz, Informationsrecht, Rechtsinformatik und anschließend als wissenschaftlicher Angestellter bei der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) in Bonn / St. Augustin im Institut für Datenverarbeitung im Rechtswesen tätig. Seit 1983 arbeitete er als Rechtssekretär beim Hauptvorstand der IG Druck und Papier, später IG Medien mit dem Aufgabengebiet Urheber-, Presse- und Medienrecht und - nach der Fusion zu ver.di (2001) - für die Bundesverwaltung (Referat Selbstständige) und den Landesbezirk Baden-Württemberg (Fachbereich Medien). Daneben übt er seit 1984  eine Lehrtätigkeit als Dozent für Presse-, Medien- und Urheberrecht bei verschiedenen Bildungseinrichtungen aus.Seit 1995 ist er auch als Rechtsanwalt tätig (Landgericht Tübingen).

RA Dr. Gernot Schulze

1947 in Lübeck geboren. Nach dem Abitur am altsprachlichen Gymnasium in Lübeck Studium der Rechtswissenschaften mit Referendar- und Assessorexamen in München. Seit 1978 als Rechtsanwalt zugelassen. Mitarbeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München von 1979 bis 1981; währenddessen Dissertation zum Urheberrecht an der FU Berlin. Vorübergehende Lehrtätigkeit zum Urheberrecht an der Universität Passau und an der ETH in Zürich. Mitverfasser des Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrecht, und Autor des Beck-Rechtsberaters „Meine Rechte als Urheber“ sowie zahlreicher weiterer Buch- und Zeitschriftenbeiträge. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in München.

RA Thomas von Petersdorff-Campen, LL.M.

Thomas von Petersdorff-Campen studierte Rechtswissenschaften in Göttingen, Lausanne und Los Angeles (LL.M.) und absolvierte sein Referendariat in Hamburg. Er ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Bis 1994 war er als Syndikus-Anwalt und Leiter der Konzernrechtsabteilung eines Münchner Filmunternehmens tätig und berät seitdem als Anwalt im Bereich der Medien, Kultur- und Kreativwirtschaft (Film- und Fernsehproduktionen, Rechtehandel, Fernsehsender, Internetprovider sowie Buchverlage). Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Urheber- und Verlagsrecht, Medienrecht, Telekommunikations- und Datenschutzrecht sowie Presse- und Äußerungsrecht. Thomas von Petersdorff-Campen publiziert regelmäßig zu Themen des Urheber- und Medienrechts und ist Mitautor des Werkes „Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht“.

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