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17.08.2015

Bericht zur Tagung der Institute für Rundfunkrecht und Rundfunkökonomie am 19.06.2015 in Köln

Media Bias im Internet – Tendenzfreiheit und Vielfalt von Medien(inhalten) – Aktuelle Phänomene, Entwicklungen, ökonomische Analyse, rechtliche Regulierung

Bias bezeichnet eine subjektiv verzerrte, befangene Perspektive, die bei medialen Inhalten problematisch erscheint, wenn sie zu Vielfaltsverengungen führt und wenn sie das Ergebnis nicht offenbarter Fremdeinflüsse ist. Zu dem Phänomen veranstaltete das Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln gemeinsam mit dem Institut für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln im Juni 2015 eine Tagung, in deren Rahmen das Ausmaß von Media Bias bei Internetdiensten phänomenologisch diskutiert wurde, um Entwicklungen in ökonomischer, journalistischer und juristischer Hinsicht nachzuzeichnen und ggf. Lücken oder Fehlsteuerungen in der Regulierung aufzudecken.

Das Medienrecht hat einen Ordnungsrahmen formuliert, der dafür sorgen soll, dass Meinungsbildung frei, ohne Einfluss von Täuschungen oder Manipulationen gelingen kann. Dazu gehören etwa die Trennung und Kennzeichnung von Werbung und Programm, der Schutz der redaktionellen Freiheit der Veranstalter, die Garantie der Staatsferne des Rundfunks, der Schutz einer freien Presse nicht nur vor staatlicher, sondern auch vor wirtschaftlicher Einflussnahme auf die Inhalte.

Der Justiziar der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Professor Roland Bornemann, erläuterte den Regelungsrahmen für sog. journalistisch-redaktionelle Telemedien, um die es vielfach (z.B. bei Wikipedia oder manchen YouTube-Angeboten) geht. Der Regulierungsrahmen soll dafür sorgen, dass anerkannte journalistische Grundsätze gelten sowie eine Nachrichtenprüfung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit erfolgt. Dies gilt auch für den „Laienjournalismus“. Die von Bornemann gezeigten Beispiele diverser YouTube oder Instagram-Angebote demonstrierten allerdings das hohe Beeinflussungspotential aufgrund der typischen Identifikation Jugendlicher mit den auf den Sozialen Medien agierenden „Stars“ und die dünne Linie zwischen Verbraucherberatung, Produktplatzierung und einseitiger Anpreisung mit Grenzübertritt zur Schleichwerbung. Die zersplitterte Regelung der Aufsicht über Telemedien, die keineswegs bundesweit in der Hand der problemsensiblen Medienanstalten liegt, verstärkt die Gefahren, die durch ohnehin bereits unklare gesetzliche Abgrenzungen geschaffen wurden.

Der Blick auf die Nachbardisziplinen zeigte schnell, dass Verzerrungen nicht kommerziell motiviert sind. Professor Dr. Gabriele Siegert vom Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich sah als Ursachen für Verzerrungen zudem politische, berufsbedingte, technologische und kulturelle Einflüsse, die einzeln oder kumuliert den Verständnishorizont des Rezipienten beeinflussen. Verzerrungen würden allerdings erleichtert durch das ökonomisch getriebene Bedürfnis nach einer werbefreundlichen oder werbeaffinen Präsentation von Themen („Native Advertising“), eine gesuchte personalisierte Ansprache (werbe-)attraktiver Zielgruppen, die Hervorhebung konflikt- und machtbezogener Themen in leicht visualisierbarer und kostenschonender Form. Bei Internetangeboten hätten ökonomische Einflüsse (neue Wettbewerber) und technologische Einflüsse (algorithmische Selektion) ein besonderes Gewicht. Neue Einflussfaktoren sei das Auftreten von „Trollen“ (provokative, destruktive und hetzerische Akteure), insbesondere auch Personen, die im Auftrag Dritter verzerrend kommunizieren und damit klassisches Spin-Doctoring betreiben („Petersburger Troll-Fabrik“, getarnte Portalbewertungen oder -empfehlungen). Weitere neue Phänomene sind die gezielte Suchmaschinenoptimierung sowie die Versuchung von Suchmaschinenbetreibern, durch die von ihnen eingesetzten Algorithmen und Dienste Bevorzugungen vorzunehmen. Es gehe zum Teil um alten Wein in neuen Schläuchen, nämlich um für die Medienwelt typische Mechanismen schneller, einfacher Vermittlung von Inhalten mit Fortsetzungspotential und hoher Reaktivität bei kostengünstiger Produktion. Neu seien die Einflüsse algorithmischer Selektion und Bewertung sowie die Möglichkeit zur schnellen Nutzung und Verbindung großer Datenmengen (Big Data). Im Internet liege die entscheidende Herausforderung darin, „zum relevanten Datenbestand“ zu gehören („to be or not to be in the Data Set“).

Professor Dr. Johannes Münster, Institut für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln, bestätigte aus volkswirtschaftlicher Sicht, dass Verzerrungen politisch und ökonomisch motiviert sein können, aber zusätzlich aus einer Art Weichspüler-Effekt (Softness Bias) in der medialen Darstellung resultieren. In der volkswirtschaftlichen Forschung spiele die Untersuchung von Verzerrungen eine wachsende Rolle, man unterscheide inhalts-, publikums- und wirkungsbasierte Methoden. Inhaltsbasierte Untersuchungen haben Evidenz dafür ermittelt, dass das U.S.-Portal Wikipedia, das Wert auf einen neutralen Standpunkt legt, einen leichten Bias zu den Positionen der demokratischen Partei zeigt. Publikumsbasierte Untersuchungen haben gezeigt, dass Internetdienste ein liberaleres Publikum als traditionelle Medien haben, politische Extreme aber stärker polarisiert werden und Diskussionsgruppen sehr viel höher (ideologisch) segregiert sind als dies in den meisten Offline-Medien der Fall ist. Andererseits aber ist die ideologische Segregation online niedriger als in alltäglichen Interaktionen beispielsweise im Wohnumfeld. Die vertikale Produktdifferenzierung bei Nachrichtenseiten, wird dafür ebenso verantwortlich gemacht wie das gezielte politische Interesse der solche Seiten aufsuchenden Internetnutzer. Wirkungsbasierte Untersuchungen im Bereich kommerzieller Verzerrungen haben bereits für die klassische Medienwelt gezeigt, dass Werbetreibende Reality und Comedy im Fernsehen bevorzugen, weil die Aura des Leichten auf das Produkt abfärbe. Der dadurch bewirkte Bias behindere News- und Action-Formate und verstärke einen Softness Bias, der auch für Online-Medien zu erwarten sei. Da Online-Medien überwiegend werbefinanziert seien, werde der Einfluss der Werbewirtschaft daher den Trend zu Native Advertising jedenfalls bei bestimmten Formaten stärken. Der Einfluss wirtschaftlicher Interessen der Eigentümer von Medien werde etwa dadurch steigen, dass wirtschaftsnahe Themen strategisch platziert werden (z.B. Bericht über Schneefälle in Skigebieten kurz vor dem Wochenende). Der Einfluss wirtschaftlicher Interessen der Autoren sei auch bei Produktbewertungen, z.B. von Hotels, klar nachzuweisen. Insgesamt bestätigte also auch Münster die von Siegert hervorgehobene Erkenntnis, dass der Trend zur einfachen, weichen Berichterstattung und Information besonders Anfälligkeiten für Verzerrungen setze.

Aus journalistischer Sicht betonte Professor Dr. Volker Lilienthal, Institut für Journalistik und Kommunikationswissenschaft der Universität Hamburg, dass Verzerrungen sowohl bei der Nachrichtenauswahl als auch bei der Nachrichtendarstellung eine Rolle spielten, die zum Teil aus Unkenntnis erfolge, zum Teil aber auch gezielt provoziert werde. Neben den ökonomisch auffälligen Sachverhalten spielten Verzerrungen bei der politischen Tendenzberichterstattung, deren Wertehintergrund nicht offengelegt werde oder die mit manipulativen Methoden arbeite, eine Rolle. Diese Entwicklung sei auf allen Seiten des Spektrums zu beobachten, von den Pegida-Vorwürfen gegenüber einer „Lügenpresse“ bis hin zu einseitiger Kritik gegenüber der Politik Russlands oder der Griechenland-Berichterstattung in etablierten Medien. Rezipienten hätten etwa gegenüber der Ukraine-Berichterstattung mehrheitlich (58% nach einer Forsa-Umfrage) den Eindruck nicht ausgewogener Berichterstattung geäußert. Das Phänomen sei nur auf mehreren Ebenen zu bekämpfen, von der gezielten Vermittlung von Kompetenzen für die digitale Recherche, über die Skepsis im Umgang mit Social Media bis hin zur Stärkung der journalistischen Berufsethik.

Man war sich also aus Sicht aller beteiligten Disziplinen einig, dass Media Bias im Internet zwar an bekannte Phänomene in der „alten“ Medienwelt anknüpfe, vielfach aber neue Dimensionen, neue Mittel und neue Intensität erreiche. Mehrere Vorträge setzten sich mit der Frage auseinander, wie Verzerrungen auf einfache, möglichst automatisierte Weise auffindbar und messbar sind. Drei Redner widmeten sich diesem Feld. Marc Egger, Geschäftsführer der Insius UG und Doktorand am Seminar für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement der Universität zu Köln, erläuterte die Möglichkeiten der Wirtschaftsinformatik, große Datenmengen in Internetdiensten zu strukturieren und ihren Inhalt nach relevanten Worten und Phrasen zu erkennen und zu ordnen. Die gute Nachricht aus Sicht der Erkennbarkeit von Verzerrungen ist, dass Maschinenlernverfahren den bei manueller Suche kaum zu bewältigenden Zeitaufwand erheblich verkürzen und die bei Booleschen Suchen bescheidene Ergebnisqualität deutlich verbessern. Anhand instruktiver Beispiele wurde dargestellt, dass durch solche Verfahren nutzergenerierte von redaktionell erzeugten Inhalten unterscheidbar werden, aber auch meinungsgeleitete von neutralen Inhalten jedenfalls in Bereichen unterschieden werden können, in denen Werbeattribute deutlich hervorgehoben oder politische Orientierungen anhand typischerweise verwendeten Phrasen zuordenbar werden.

Diese Beobachtung wurde bestätigt von PD Dr. Simon Hegelich, Universität Siegen, der sich mit der Analyse politischer Tendenzen in Medieninhalten befasste. Hegelich untersuchte den Einsatz von Social Botnets als Propaganda- und Cyberwarfare-Werkzeug. Social Botnets sind automatisierte  Computeranwendungen („Robots“), die mit getarnten Accounts scheinbaren Verkehr in Sozialen Medien wie Twitter erzeugen und dadurch den Eindruck besonderer Relevanz einer Meinung oder eines Themas erzeugen. Da auch etablierte Medien Trends in Sozialen Medien beobachten, kann auf diese Weise Agenda-Setting bewirkt werden. Zum Einsatz kommen Social Botnets in regionalen Konflikten. Hegelich berichtete über ein Tarn-Twitter-Account (Twitter-Botnet), der im Ukraine-Konflikt eine auffällige Menge an Tweets erzeugte. Die Durchmusterung solcher Tweets und die Aufdeckung einer Verzerrung durch Tarnung sind aufwändig, können aber anhand typischer Kommunikationsmuster erfolgen, die im Vortrag näher dargestellt wurden. Die massenhafte, automatisierte und autonom ablaufende Funktionsweise erschwert allerdings die Auffindbarkeit von Verzerrungen. Hinderlich ist auch, dass sich die Untersuchungsmethoden derzeit auf das Text-Mining beschränken.

Daran knüpfte der Vortrag von Dr. Christan Baden, Hebrew University of Jerusalem, an. Er erläuterte zunächst, dass das Thema besondere Herausforderungen stellt, weil die unterschiedlichsten Typen von Verzerrungen eine Rolle spielen. Nicht alle Verzerrungen sind leicht zu definieren und dementsprechend sind nicht alle Formen gleichermaßen einfach zu messen. Besonders schwer (automatisiert) zu messen sind Verzerrungen in bildlichen Darstellungen, weil diese häufig einen elaborierten Verständnishorizont des Betrachters erfordern, den programmgesteuerte Mechanismen nicht haben und auch nicht lernen können (Bsp.: sog. „Meme-Darstellungen“). Schwer zu beurteilen ist so, ob eine geschlechtsbezogene Verzerrung bereits darin liegt, dass Frauen einseitig dargestellt werden oder auch darin, dass Frauen als Akteure in Darstellungen nicht vorkommen. Die Identifikation auffälliger Muster erfordert also eine Definition dessen, was auffällig ist. Vieles, auch Komplexes sei messbar, wenn solche Definitionen vorlägen. Zuständig für diese Definitionen seien eher Juristen als Ökonomen.

Damit war der Ball wieder zurückgespielt an die Juristen, zum Abschluss des Vortragsteils der Tagung namentlich an PD Dr. Jan Eichelberger, LL.M. oec., Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der sich einigen Fallstudien aus den Bereichen Schleichwerbung bzw. getarnte Werbung in der Presse zuwandte. Die von ihm dargestellten Fälle, z.B. Good News, zeigten, dass die Durchsetzung von gegen solche Tarnung gerichteten Regeln besonders gut dort gelingt, wo eine Regel (Kennzeichnung von Inhalten) sehr klare Anforderungen (Verwendung des Wortes „Anzeige“) definiert. Bei Internetangeboten fehlen solche eindeutigen verbalen Kennzeichnungen, Erkennbarkeit von Fremdeinflüssen wird hier in erster Linie über bildliche Elemente bewirkt. Diesbezüglich wird wieder eine manuelle Einzelanalyse des Gesamteindrucks des Auftritts erforderlich. Ob damit stets auch das Ausmaß möglicher Einflussnahmen und Verzerrungen passgenau definiert ist, wurde in der Diskussion gezielt hinterfragt.

Zusammenfassend ergab sich, dass Verzerrungen in Medien in weitaus größerem Maße eine Rolle spielen als dies die aktuelle Regulierung von Schleichwerbung, Produktplatzierung und direkter Werbung im Medienrecht zeigt oder erfasst. Vor diesem Hintergrund musste sich die abschließende Podiumsdiskussion zahlreichen Themen zuwenden. An der Diskussion nahmen Vertreter der Medienpolitik (Dr. Carsten Brosda, Senatskanzlei Hamburg), der Medienaufsicht (Doris Brocker, LfM NRW), des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Susanne Spiekermann, LL.M., Geschäftsführerin der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz) und der Journalismusforschung (Professor Dr. Volker Lilienthal, Universität Hamburg) teil. Es überwog die Haltung, dass Internetdienste keinesfalls so wie klassische Mediendienste reguliert werden sollten. Das Feld sei noch zu neu und auch zu diversifiziert, um mit alten Schläuchen diesen jungen Wein zu fassen. Die Medienpolitik plädierte für die Aufstellung von flexiblen, hinreichend allgemeinen Zielvorgaben durch Prinzipien, die Medienaufsicht wünschte sich ebenfalls viel Flexibilität, um stärker beraten zu können als verbieten zu müssen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk schien am wenigsten Probleme zu sehen, weil die bei ihm vorhandene Binnenorganisation schon bei der Frage, ob bestimmte Dienste überhaupt betrieben werden, beteiligt werde („Drei-Stufen-Test“). Aus journalistischer Sicht sind Übertreibungen ebenfalls zu vermeiden. Die Meinungsvielfalt habe derzeit in einem solch erheblichen Ausmaß zugenommen, dass Platz für verschiedenste Angebote sei. Die Vorsicht in der Regulierungsdiskussion reflektiert die in der Tagung hervorgetretenen Unsicherheiten bei Definition, Messung und Auffindung von Verzerrungen sowie die Unklarheiten bei der Beurteilung der Frage, welche dieser Verzerrungen in welcher Hinsicht juristische Regeln benötigen. Das Thema erzeugt mithin beträchtlichen Forschungsbedarf.

Die Vorträge und die Diskussionen werden dokumentiert in der im C.H. Beck-Verlag erscheinenden Schriftenreihe des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln.

Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer

Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln