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Rundfunkrecht

ZAK: Checkliste für Web-TV, journalistische Grundsätze, Werbeverbot für Glücksspiele

In ihrer Sitzung vom 18. Oktober hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) eine sog. Checkliste für Web-TV-Angebote verabschiedet. Diese soll für Anbieter als Orientierungshilfe bei der Frage dienen, ob ihr Angebot als Telemedium oder  – lizenzpflichtiger – Rundfunk einzuordnen ist. Außerdem beanstandete die Kommission eine Folge der RTL-Sendung „Mietprellern auf der Spur“ wegen Verstoßes gegen journalistische Grundsätze sowie Sportsendungen auf Sport1 und dem Pay-TV-Senders Sky wegen unerlaubter Werbung für Glücksspiele. In diesem Zusammenhang bekräftigte die Kommission ihre Auffassung, dass trotz aktueller EuGH-Rechtsprechung zum Glückspielstaatsvertrag das Werbeverbot weiterhin gelte.

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