In ihrer Sitzung vom 18. Oktober hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) eine sog. Checkliste für Web-TV-Angebote verabschiedet. Diese soll für Anbieter als Orientierungshilfe bei der Frage dienen, ob ihr Angebot als Telemedium oder – lizenzpflichtiger – Rundfunk einzuordnen ist. Außerdem beanstandete die Kommission eine Folge der RTL-Sendung „Mietprellern auf der Spur“ wegen Verstoßes gegen journalistische Grundsätze sowie Sportsendungen auf Sport1 und dem Pay-TV-Senders Sky wegen unerlaubter Werbung für Glücksspiele. In diesem Zusammenhang bekräftigte die Kommission ihre Auffassung, dass trotz aktueller EuGH-Rechtsprechung zum Glückspielstaatsvertrag das Werbeverbot weiterhin gelte.
- ZAK-Pressemitteilung 22/2011 (Checkliste)
- Checkliste der Medienanstalten für Veranstalter von Web-TV zum Download (PDF) auf die-medienanstalten.de
- ZAK-Pressemitteilung 20/2011 vom 18.10.2011 (Mietpreller)
- ZAK-Pressemitteilung 21/2011 vom 18.10.2011 (Glücksspielwerbung)