Schwerpunktstudium
Schwerpunktbereich Nr. 3: Geistiges Eigentum und Wettbewerb
Nicht nur das Eigentum an körperlichen Gegenständen, sondern auch immaterielle, geistige Güter wie Erfindungen oder schöpferische Werke genießen den Schutz der Rechtsordnung (sog. geistiges Eigentum). Zu den Gesetzen, die das geistige Eigentum schützen, gehören beispielsweise das Patentgesetz und das Gebrauchsmustergesetz (für den Schutz von Erfindungen auf technischem Gebiet) sowie das Urheberrechtsgesetz und das Geschmacksmustergesetz (für den Schutz von geistigen Leistungen im ästhetischen Bereich). Zum Umfeld der Rechte des geistigen Eigentums gehört auch der Schutz von Kennzeichen wie Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben (geschützt im Markengesetz). Alle genannten Gebiete müssen sich in eine auf Fairness und Freiheit der wirtschaftlichen Entfaltung gerichtete Wettbewerbsordnung einfügen.
Den zweiten Kernbereich des Schwerpunktes 3 bildet daher das Wettbewerbsrecht. Das Wettbewerbsrecht lässt sich in das Lauterkeitsrecht (UWG) und das Kartellrecht (GWB, EU-Kartellrecht) unterteilen. Das Kartellrecht enthält Regelungen, welche die Freiheit des Wettbewerbs sichern. Dabei sind in jüngerer Zeit digitale Märkte, Plattformen und die Verfügungsmacht über Daten in den Mittelpunkt des Interesses gerückt, aber auch die das behördliche Verfahren ergänzende private Rechtsdurchsetzung durch Kartellschadensersatzklagen. Ist der Wettbewerb in seinem Bestand gesichert, ist damit noch nicht gewährleistet, dass die Marktteilnehmer sich ordnungsgemäß verhalten. Diese Aufgabe kommt dem Lauterkeitsrecht zu. Dabei geht es vornehmlich um Fragen von Klarheit und Wahrheit in der Werbung sowie die Abwehr aggressiver und übermäßig belästigender geschäftlicher Praktiken. Flankierend kommen regulierungsrechtliche Themen des Telekommunikations- und Energierechts hinzu. Aktuelle Streitigkeiten zwischen Mobilfunkanbietern und anderen Unternehmen (sog. „Patentkriege“ um den Zugang zu patentgeschützten Schlüsseltechnologien) sind Beispiele für die enge Verbindung von Geistigem Eigentum und Wettbewerb.
Absolventinnen und Absolventen des Schwerpunktbereichs werden vor allem in der Anwaltschaft und in Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen Arbeitsmöglichkeiten finden. Internationale und überregionale Anwaltskanzleien haben regelmäßig einen oder mehrere Anwälte, die sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums beschäftigen (Intellectual-Property, kurz: IP-Abteilung). Auch für das Kartellrecht gibt es eigene Abteilungen. Daneben gibt es kleine Kanzleien, die sich auf IP-Recht, Wettbewerbsrecht oder Regulierungsrecht spezialisiert haben. In Unternehmen gibt es regelmäßig "hauseigene" Juristen, die sich um die Anmeldung und den Schutz der Marken, Patente und der sonstigen Schutzrechte des jeweiligen Unternehmens kümmern oder die Kartellrechtscompliance sicherstellen. In der Justiz gibt es spezialisierte Kammern an den Landgerichten und Senate an den Oberlandesgerichten. Im Bereich des Kartell- und Energierechts ist das OLG Düsseldorf das führende deutsche Berufungsgericht. Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben ihren Sitz in Bonn.
Der Schwerpunktbereich 3 „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“ behandelt ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts mit engen Bezügen zu den Wirtschaftswissenschaften und zur Praxis. Es werden nicht nur Thematiken vertieft, die bereits in den Pflichtfächern (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB, Gesetzliche und Vertragliche Schuldverhältnisse) behandelt werden, sondern zahlreiche darüber hinausreichende Aspekte adressiert. Wenn man offen für Neues ist, sind der Gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht ebenso wie das Wettbewerbsrecht und Energierecht Rechtsgebiete, die viel Freude machen, Abwechslung bieten und reichlich Berufschancen nebst sehr guten Verdienstmöglichkeiten eröffnen. Auf all diesen Gebieten besteht in der Praxis seit Langem Knappheit an qualifizierten Juristinnen und Juristen.
Die Lehre durch die Hochschullehrer im Bereich des Schwerpunktes 3 wird durch zahlreiche Lehrbeauftragte, Honorarprofessoren und Praktiker bereichert. Zu den Dozentinnen und Dozenten zählen führende Richter am BGH, am OLG in den Bereichen Geistiges Eigentum, Kartell- und Patentrecht ebenso wie ausgewiesene Expertinnen und Experten aus der Anwaltschaft. Dies ermöglicht eine Vielfalt an Vorlesungen, die bundesweit ihresgleichen sucht. Beispielsweise werden im Bereich des deutschen und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts neben der an den meisten Fakultäten anzutreffenden Grundvorlesung („Wettbewerbsrecht“ bzw. „Kartellrecht“) zahlreiche Spezialveranstaltungen angeboten wie z. B. „Kartellrecht in der Praxis“, „Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen“, „Wettbewerbsrecht der digitalen Wirtschaft“ und „Fusionskontrolle“, aber auch Veranstaltungen im Schnittfeld zum öffentlichen Recht wie „Energierecht“, „Europäisches Wirtschaftsrecht“ sowie „Vergabe- und Beihilfenrecht“. Im Bereich Geistiges Eigentum wird das Angebot durch Praktikervorlesungen im Recht der Informationstechnologie, Internet- und Datenschutzrecht ergänzt. Außerdem findet einmal im Jahr eine BGH-Fahrt mit Besichtigung des Gerichts und dem Besuch einer Sitzung des I. Zivilsenats (zuständig für Urheber-, Design-, Wettbewerbs- und Markenrecht) statt. Ergänzt wird das Lehrangebot durch regelmäßige Seminare, Gesprächskreise mit Praktikern des Rechtsgebiets, Workshops und Tagungen, zu denen Studierende des Schwerpunkts eingeladen werden. Besondere Verbindungen bestehen zum Schwerpunkt Medienrecht und Kommunikationsrecht (Nr. 12), dessen Veranstaltungen sich teilweise mit denen des Schwerpunkts Nr. 3 überschneiden.
Eine detailierte Darstellung der zum Schwerpunkt zählenden Lehrveranstaltungen finden Sie hier.
Schwerpunktbereich Nr. 12: Medienrecht und Kommunikationsrecht
Der Schwerpunktbereich Medienrecht und Kommunikationsrecht befasst sich mit Rechtsfragen zur Produktion, Vermittlung und technischer Übertragung von Kommunikationsinhalten durch Private und Medienveranstalter, insbesondere Presse, Rundfunk, Internetdienste- und technische Zugangsvermittler (Provider, Telekommunikations- und Postunternehmen).
Die technische Übermittlung von Kommunikationsinhalten ist Gegenstand des Kommunikationsrechts; diese Leistungen werden der Marktliberalisierung 1998 nicht mehr durch den Staat (Deutsche Bundespost), sondern im privatwirtschaftlichen Wettbewerb unter der Regulierung des Staates erbracht. Das hierdurch entstandene Regulierungsrecht ist eines der Referenzgebiete des neuen Verwaltungsrechts geworden mit Vorbildfunktion für andere Sektoren (Post, Bahn, Energie).
Medien übermitteln nicht nur Inhalte, sie „machen auch Meinung“. Dadurch werden sie zu Instrumenten potentieller und nicht notwendig erwünschter Beeinflussung.
Medien können informieren, aber auch desinformieren, sie können tief in das Privatleben der von ihnen als medial interessant eingestuften Personen eingreifen. Eine im Fernsehen verbreitete Falschdarstellung kann erhebliche Folgen für das Sozialleben der Betroffenen haben, die permanente Beobachtung Prominenter durch Sensationsberichterstatter kann massiv private Entfaltungsräume blockieren. Technische Zugangsvermittler (z.B. die Telekom oder AOL) können als „gatekeeper“ dafür sorgen, dass Inhalte breit gestreut, aber auch, dass sie kanalisiert werden.
Wer als Telekommunikationsbetreiber dafür gesorgt hat, dass Nutzer an ein Telefon- oder Kommunikationsnetz (Internet) angeschlossen wurden, kann potentiell kontrollieren, ob und welche Dienstleistung an den Hausanschluss des Kunden weitergegeben wird. Diese Beispiele zeigen, dass mediale Zusammenhänge besondere rechtliche Beachtung verdienen. Das „Medienrecht“ ist eine Querschnittsmaterie, die verschiedenste Bereiche des Privatrechts (Deliktsrecht, Vertragsrecht, Recht des Geistigen Eigentums) und des Öffentlichen Rechts (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Datenschutzrecht) betrifft.
Medien- und Kommunikationsrechtler haben vielfältige Berufschancen. Kleine, mittlere und natürlich auch große Kanzleien sind oft mit medien- und kommunikationsrechtlichen Problemstellungen befasst. Man denke nur an die zahlreichen Streitigkeiten um die Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Netz.
Mittlerweile ist es möglich, nach einer Spezialausbildung und einiger beruflicher Praxis den Zusatz „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ zu führen. Auch der „Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht“ kann nach einer entsprechenden fachlichen und praktischen Vertiefung geführt werden.
Einen großen Arbeitsmarkt bieten Rundfunksender, Film-, Fernseh- und Hörfunkproduktions- und -verbreitungsunternehmen sowie die Unternehmen der Telekommunikationsindustrie. Auch im Bereich der Richterschaft gibt es einschlägige Spezialisierungen. Für Regulierungsfragen sind traditionell die Verwaltungsgerichte zuständig, im Zivilrecht gibt es an Land- und Oberlandesgerichten Spezialzuständigkeiten für Presse- und Gegendarstellungssachen.
Praktika können in der Stadt Köln vor allem bei den hier ansässigen Rundfunkunternehmen belegt werden. Ferner bietet eine Vielzahl von Produktionsunternehmen Möglichkeiten zum Einblick in die Medienpraxis. In Bonn bietet die Bundesnetzagentur Praktika an.
Eine unverbindliche Empfehlung, welche Studienplanung für die Absolvierung des Schwerpunktbereichsstudiums sinnvoll ist, finden Sie hier.
Ablauf der Schwerpunktseminare
Für das Seminar im WS fällt die Schreibzeit in die Semesterferien vor dem WS, d.h. ca. Juli – Anfang Oktober. Für das Seminar im SoSe fällt die Schreibzeit in die Semesterferien vor dem SoSe, d.h. ca. Mitte Februar – Mitte April.
In der Regel in der letzten Woche des VORHERIGEN Semesters findet eine Seminarvorbesprechung statt, in welcher den Kandidaten ein Thema zugelost wird. Das nur einmal zu vergebene Thema wird den Teilnehmern an diesem Termin allerdings nicht mitgeteilt. Da den Teilnehmern eine individuelle Bearbeitungszeit ermöglicht wird, erhalten sie im Rahmen der Verlosung lediglich eine Nummer. Gegen Vorlage dieser Nummer am Lehrstuhl wird ihnen das jeweilige Seminarthema ausgehändigt und die sechswöchige Bearbeitungszeit beginnt. So können Sie innerhalb der Semesterferien den Bearbeitungszeitraum für die Seminararbeit frei festlegen. Während der Bearbeitungszeit werden durch den Prüfer oder Wissenschaftliche MitarbeiterInnen des Lehrstuhls keinerlei Betreuung oder Hilfestellung geleistet.
Die Seminarvorträge werden im Rahmen eines Blockseminars im SoSe in der Regel im Juli, im WS in der Regel im Dezember/Januar gehalten. Die genauen Termine werden den Seminarteilnehmer rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.
Sonstige Schwerpunktbereiche
Eine Vorstellung aller Schwerpunktbereiche finden Sie hier.
Seminarleitfaden
Einzelheiten zur Anfertigung der schriftlichen Seminararbeit sowie zum mündlichen Vortrag entnehmen Sie bitte unserem Seminarleitfaden.