Schwerpunktstudium
Schwerpunktbereich Nr. 8/9: Öffentliches Recht
- Kernbereich: Vertiefung Staatsorganisationsrecht, Vertiefung Grundrechte, Öffentliche Sicherheit, Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Wahlbereich: Vertiefung Öffentliches Baurecht, Vertiefung Kommunalrecht, Staatskirchenrecht/Religionsverfassungrecht, Umweltrecht, Staatshaftungrecht, Gesetzgebungs- und Verwaltungslehre, Bildungsrecht (Schul- und Prüfungsrecht, Wissenschaftsrecht), Verfassungsvergleichung, Rechtstheorie, US Constitutional Law.
Schwerpunktbereich Nr. 12 (vormals 13): Medienrecht und Kommunikationsrecht
Der Schwerpunktbereich Medienrecht und Kommunikationsrecht befasst sich mit Rechtsfragen zur Produktion, Vermittlung und technischer Übertragung von Kommunikationsinhalten durch Private und Medienveranstalter, insbesondere Presse, Rundfunk, Internetdienste- und technische Zugangsvermittler (Provider, Telekommunikations- und Postunternehmen).
Die technische Übermittlung von Kommunikationsinhalten ist Gegenstand des Kommunikationsrechts; diese Leistungen werden der Marktliberalisierung 1998 nicht mehr durch den Staat (Deutsche Bundespost), sondern im privatwirtschaftlichen Wettbewerb unter der Regulierung des Staates erbracht. Das hierdurch entstandene Regulierungsrecht ist eines der Referenzgebiete des neuen Verwaltungsrechts geworden mit Vorbildfunktion für andere Sektoren (Post, Bahn, Energie).
Medien übermitteln nicht nur Inhalte, sie „machen auch Meinung“. Dadurch werden sie zu Instrumenten potentieller und nicht notwendig erwünschter Beeinflussung.
Medien können informieren, aber auch desinformieren, sie können tief in das Privatleben der von ihnen als medial interessant eingestuften Personen eingreifen. Eine im Fernsehen verbreitete Falschdarstellung kann erhebliche Folgen für das Sozialleben der Betroffenen haben, die permanente Beobachtung Prominenter durch Sensationsberichterstatter kann massiv private Entfaltungsräume blockieren. Technische Zugangsvermittler (z.B. die Telekom oder AOL) können als „gatekeeper“ dafür sorgen, dass Inhalte breit gestreut, aber auch, dass sie kanalisiert werden.
Wer als Telekommunikationsbetreiber dafür gesorgt hat, dass Nutzer an ein Telefon- oder Kommunikationsnetz (Internet) angeschlossen wurden, kann potentiell kontrollieren, ob und welche Dienstleistung an den Hausanschluss des Kunden weitergegeben wird. Diese Beispiele zeigen, dass mediale Zusammenhänge besondere rechtliche Beachtung verdienen. Das „Medienrecht“ ist eine Querschnittsmaterie, die verschiedenste Bereiche des Privatrechts (Deliktsrecht, Vertragsrecht, Recht des Geistigen Eigentums) und des Öffentlichen Rechts (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Datenschutzrecht) betrifft.
Medien- und Kommunikationsrechtler haben vielfältige Berufschancen. Kleine, mittlere und natürlich auch große Kanzleien sind oft mit medien- und kommunikationsrechtlichen Problemstellungen befasst. Man denke nur an die zahlreichen Streitigkeiten um die Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Netz.
Mittlerweile ist es möglich, nach einer Spezialausbildung und einiger beruflicher Praxis den Zusatz „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ zu führen. Auch der „Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht“ kann nach einer entsprechenden fachlichen und praktischen Vertiefung geführt werden.
Einen großen Arbeitsmarkt bieten Rundfunksender, Film-, Fernseh- und Hörfunkproduktions- und -verbreitungsunternehmen sowie die Unternehmen der Telekommunikationsindustrie. Auch im Bereich der Richterschaft gibt es einschlägige Spezialisierungen. Für Regulierungsfragen sind traditionell die Verwaltungsgerichte zuständig, im Zivilrecht gibt es an Land- und Oberlandesgerichten Spezialzuständigkeiten für Presse- und Gegendarstellungssachen.
Praktika können in der Stadt Köln vor allem bei den hier ansässigen Rundfunkunternehmen belegt werden. Ferner bietet eine Vielzahl von Produktionsunternehmen Möglichkeiten zum Einblick in die Medienpraxis. In Bonn bietet die Bundesnetzagentur Praktika an.
Eine unverbindliche Empfehlung, welche Studienplanung für die Absolvierung des Schwerpunktbereichsstudiums sinnvoll ist, finden Sie hier.
Ablauf der Schwerpunktseminare
Für das Seminar im WS fällt die Schreibzeit in die Semesterferien vor dem WS, d.h. ca. Juli – Anfang Oktober. Für das Seminar im SoSe fällt die Schreibzeit in die Semesterferien vor dem SoSe, d.h. ca. Mitte Februar – Mitte April.
In der Regel in der letzten Woche des VORHERIGEN Semesters findet eine Seminarvorbesprechung statt, in welcher den Kandidaten ein Thema zugelost wird. Das nur einmal zu vergebene Thema wird den Teilnehmern an diesem Termin allerdings nicht mitgeteilt. Da den Teilnehmern eine individuelle Bearbeitungszeit ermöglicht wird, erhalten sie im Rahmen der Verlosung lediglich eine Nummer. Wird diese Nummer von den Seminarteilnehmern am Lehrstuhl vorgelegt, wird ihnen das jeweilige Seminarthema ausgehändigt und die sechswöchige Bearbeitungszeit beginnt. So können die Studierenden innerhalb der Semesterferien den Bearbeitungszeitraum für die Seminararbeit selbst und frei festlegen.
Die Seminarvorträge werden im Rahmen eines Blockseminars im SoSe in der Regel im Juli, im WS in der Regel im Dezember/Januar gehalten.
Sonstige Schwerpunktbereiche
Eine Vorstellung aller Schwerpunktbereiche finden Sie hier.