Medienrecht und Kommunikationsrecht
Schwerpunkt Nr. 12
Veranstaltungsübersicht
Kernfächer des Schwerpunktbereichs
Die folgenden Vorlesungen bilden den Kern des Schwerpunktbereichs:
Wahlfächer des Schwerpunktbereichs
Der Wahlbereich des Schwerpunktes ist breit gefächert. Er umfasst viele Vorlesungen des Schwerpunktbereichs 3 sowie z.B. die Vorlesungen:
- Kommunikationsrecht (Prof. Dr. Mayen)
- Internetrecht (Prof. Dr. Nolte)
- Recht der Informationstechnologie (Prof. Dr. Schuster)
- Medienstrafrecht (Prof. Dr. Gercke)
Welche weiteren Veranstaltungen des Wahlbereichs zum Schwerpunktbereich Nr. 12 gehören, entnehmen Sie bitte KLIPS (Studienstatus → Studienplan) und der Studien- und Prüfungsordnung.
Ferner werden regelmäßig Schwerpunktseminare von Prof. Dr. Peifer, Prof. Dr. Hain und Prof. Dr. Wielsch abgehalten. Weitere Informationen zu angebotenen Schwerpunktseminaren finden Sie ebenfalls in KLIPS.
Veranstaltungsangebot
Die Kernveranstaltungen des Schwerpunktbereichs werden im jährlichen Rhythmus angeboten. Wahlveranstaltungen werden in lockerer Folge angeboten. Es werden jeweils genügend Semesterwochenstunden angeboten, damit sowohl eine gewisse Auswahl an Vertiefungsmöglichkeiten verbleibt, aber auch ein geordneter Studiengang ermöglicht wird.
Angebot im Wintersemester
Kernbereich
- Medienrecht (Medienzivilrecht: Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, Presserecht, verfassungsrechtliche Schnittstellen, Haftung im Internet)
- Europäisches Medienrecht
- Seminar zum Medien- und Kommunikationsrecht
Wahlbereich
- Kommunikationsrecht (idR als Kolloquium/Seminar)
- Internetrecht (idR als Kolloquium/Seminar)
- Medienstrafrecht
- Lauterkeitsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Wettbewerbsrecht
- Recht der Informationstechnologie (idR als Kolloquium/Seminar)
Angebot im Sommersemester
Kernbereich
- Medienrecht (nationales öffentliches Medienrecht)
- Urheberrecht
- Seminar zum Medien- und Kommunikationsrecht
Wahlbereich
- Kommunikationsrecht (idR als Vorlesung)
- Internetrecht (idR als Vorlesung)
- Medienstrafrecht
- Markenrecht
- Lizenzvertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Recht der Informationstechnologie (idR als Vorlesung)
Informationen zu ausgewählten Veranstaltungen
Medienrecht
Die Kernbereichsveranstaltung „Medienrecht“ kann mit zivilrechtlichem oder öffentlich-rechtlichem Schwerpunkt belegt werden.
Medienrecht (nationales öffentliches Medienrecht)
Angebot: Sommersemester
Vorkenntnisse: ab 5. Semester
Inhalt: Die Vorlesung konzentriert sich auf die öffentlich-rechtlichen Anteile des Medienrechts. Sie umfasst im Wesentlichen das einschlägige Verfassungsrecht, insbesondere die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG und die medienrelevanten Kompetenzfragen, das einfache Recht bzgl. der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkveranstalter und der Neuen Medien, Presserecht, medienbezogener Jugend- und Datenschutz.
Literatur: Vgl. die vorlesungsbegleitenden Materialien.
Medienrecht (Medienzivilrecht)
Angebot: Wintersemester
Vorkenntnisse: ab 5. Semester
Inhalt: Die Vorlesung konzentriert sich auf die zivilrechtlichen Aspekte des Medienrechts. Das Medienzivilrecht umfasst vor allem den Persönlichkeitsschutz. Ausführlich erörtert die Veranstaltung daher die einzelnen persönlichkeitsrechtlichen Interessen sowie die verschiedenen Rechtsbehelfe, die vielfach bereits aus dem Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse bekannt sind. Die Vorlesung stellt dieses Wissen in den medienrechtlichen Zusammenhang. Weitere Schwerpunkte bilden das Presse- und Rundfunkrecht. Diese Bereiche verdeutlichen das enge Zusammenspiel zwischen dem zivilrechtlichen und dem öffentlich-rechtlichen Medienrecht. Außerdem stellt die Vorlesung die neueren Entwicklungen im Multimediarecht vor und wiederholt dabei allgemeine Aspekte des Vertragsrechts. Zudem widmet sie sich den in den letzten Jahren immer bedeutsamer gewordene Bereichen des Jugendschutz- und des Medienkartellrechts. Alle Themen werden anhand aktueller Fälle behandelt.
Literatur: Peifer, Übungen im Medienrecht (Stoff der Vorlesung); Fechner, Medienrecht; Petersen, Medienrecht; Nachschlagewerk für Spezialfragen: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien.
Europäisches Medienrecht
Angebot: Wintersemester
Vorkenntnisse: ab 5. Semester
Inhalt: Wie nicht zuletzt jüngst der Druck der Europäischen Kommission auf die Präzisierung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eindrucksvoll gezeigt hat, gewinnt das Europarecht im Mediensektor zunehmend an Einfluss. Medienrecht kann schon seit einigen Jahren nicht mehr ohne die Kenntnis der relevanten Bereiche des Europäischen Rechts betrieben werden.
Vor diesem Hintergrund behandelt die Vorlesung folgende Themenkomplexe:
- Gemeinschaftsrecht: Kompetenzen der EG für den Mediensektor; relevante Grundrechte und Grundfreiheiten; einschlägiges Wettbewerbs- und Beihilfenrecht; wesentliche Regelungen des Sekundärrechts wie die AVMD-Richtlinie.
- Aktivitäten des Europarates, insbes. die Rspr. des EGMR zur Art. 10 EMRK; Fernsehkonvention des Europarates
Literatur: Vgl. die vorlesungsbegleitenden Materialien.
Urheberrecht
Angebot: Sommersemester
Das Urheberrecht befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen auf dem Gebiet von Kunst, Literatur, Musik und Wissenschaft. Urheberrechtlichen Schutz genießen allerdings auch zahlreiche kommerzielle Produktionen aus den Bereichen angewandte Kunst („Design“), Computer-Software oder multimediale Schöpfungen (z.B. animierte Homepages, Computerspiele, Online-Games). Das moderne Urheberrecht steht in einem immer stärker werdenden Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen, kulturpolitischen und persönlichkeitsrechtlichen Interessen, zu denen im Internet-Zeitalter die Interessen von Nutzern und Kreativen an einem erleichterten Zugang zu Werken hinzutreten. Die Vorlesung wird die zur Harmonisierung der teilweise widerstreitenden Standpunkte erforderlichen Abwägungen erläutern und zur Diskussion stellen. Für Schwerpunktbereichsstudierende wird eine Klausur, welche die gutachterliche Lösung eines urheberrechtlichen Falles zum Gegenstand haben wird.
Literaturhinweise: Hillig, Urheber- und Verlagsrecht, UrhR, dtv Beck Texte, 16. Aufl. 2017;
Peifer, Urheberrecht für Designer, Berliner Bibliothek zum Urheberrecht Bd. 5, 1 Aufl. 2008;
Schack, Urheberrecht und Urhebervertragsrecht, 8.Aufl. 2017, Mohr Siebeck.
Zielgruppe: Die Veranstaltung eignet sich auch für Hörer anderer Fakultäten, die an kultur- und medienrechtlichen Fragestellungen interessiert sind. Wünschenswert sind Kenntnisse im Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht - UWG).
Kommunikationsrecht
Angebot: jeweils im Wintersemester, im Sommersemester Vertiefung und Akzentuierung durch Kolloquien, Planspiele, Seminare
Vorkenntnisse: ab 5. Semester; Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht
Inhalt: Das Telekommunikationsrecht ist eine in dieser Form relativ neue Schnittmenge zwischen Wirtschaftsverwaltungsrecht und Sonderkartellrecht. Im Vordergrund stehen Fragen des Zugangs zu Telekommunikationsdiensten und –einrichtungen sowie die Regulierung von Entgelten für Telekommunikationsdienstleistungen. Von seinem Gegenstand her hat es Parallelen zum Post-, Bahn- und Energiewirtschaftsrecht. Die Vorlesung behandelt die in Wissenschaft und Praxis im Vordergrund stehenden regulierungsrechtlichen Probleme sowie die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes. Hierbei wird der aktuellen Spruchpraxis der Bundesnetzagentur sowie der Verwaltungsgerichte besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Veranstaltung eignet sich auch für Hörer anderer Fakultäten, namentlich Teilnehmer des Studiengangs Medienwissenschaften, sowie für Studierende des Schwerpunktbereichs „Kartellrecht“.
Literatur: Holznagel/Enaux/Nienhaus, Telekommunikationsrecht; Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht; Schütz, Kommunikationsrecht.
Internetrecht
Angebot: jeweils im Sommersemester, im Wintersemester Vertiefung und Akzentuierung durch Kolloquien, Planspiele, Seminare
Vorkenntnisse: Wünschenswert sind Grundkenntnisse im Zivilrecht (BGB-AT und Schuldrecht) sowie im Urheberrecht.
Inhalt: Das Internetrecht ist eine Querschnittsmaterie. Die Vorlesung beschäftigt sich mit den Rechtsfragen, die durch die private und gewerbliche Nutzung des Internets neu aufgeworfen werden. Neben einer Einführung in die technischen Grundlagen des Internets stehen das IPR (Kollisionsrecht), das Vertragsrecht (insbesondere unter Berücksichtigung des Fernabsatzrechts), das Recht der digitalen Signaturen, die besonderen Haftungsvorschriften der §§ 7-10 TMG, der Datenschutz sowie das Domain- und Urheberrecht im Mittelpunkt.
Literatur: Haerting, Internetrecht; Köhler/Arndt/Fetzer, Recht des Internet; Hoeren, Rechtsfragen im Internet (Download möglich unter http://www.uni-muenster.de/Jura/itm/hoeren/).
Recht der Informationstechnologie
Angebot: jeweils im Sommersemester, im Wintersemester Vertiefung und Akzentuierung durch Kolloquien, Planspiele, Seminare
Vorkenntnisse: ab 5. Semester; Grundkenntnisse im Vertragsrecht
Inhalt: Das IT-Recht kann als Oberbegriff (wie etwa beim entsprechenden Fachanwalt) weit verstanden werden und umfasst dann neben dem klassischen EDV-Recht auch das Internet-, Telemedien und Telekommunikationsrecht. Im engeren Sinn ist das IT-Recht der modernere Begriff für EDV- oder Computerrecht (unter Einbeziehung hybrider Erscheinungsformen wie etwa Application Service Providing und Remote Computing (WTS, Citrix) sowie „Software as a Service“ (Cloud Computing). Die Vorlesung konzentriert sich auf den engeren Begriff mit dem Schwerpunkt IT-Vertragsrecht. Ausgehend von den Grundlagen (Technik, Projektmanagement, Strukturen, geistiges Eigentum) werden die verschiedenen Vertragstypen erörtert. Dabei werden die Rechtsprechung unter Einbeziehung aktueller Entscheidungen und die Praxis der Vertragsgestaltung dargestellt. Die Veranstaltung „Vertragsgestaltung“ schließt an die Vorlesung „Vertragliche Schuldverhältnisse“ an und wendet sich den Vertragsgestaltungen im Informations- und Medienrecht aus der anwaltlichen Praxis zu. Dazu gehören Telekommunikationsverträge (z.B. Mobilfunk-Endkunden-AGB), IT-Verträge (etwa Software-Verträge), Internet-Verträge (z.B. Webdesign-Verträge) und Medien-Verträge (z.B. Content-Verträge). Die Analyse dieser Vertragstypen eignet sich zudem sehr gut für die Vertiefung der BGB-Vertragstypen des besonderen Schuldrechts, da die genannten Vertragsarten gesetzlich nicht normiert sind und nur wenig Rechtsprechung dazu existiert. Die Veranstaltung gibt praktische und technische Hinweise zu den jeweiligen Verträgen und schafft den Rahmen sowie die Grundlagen für die Gestaltung. Sie bespricht vertieft typische Fallgestaltungen und Klauseln. Aktive Mitarbeit ist erforderlich. Eine Prüfung wird nicht angeboten.
Literatur: Hoeren, IT-Vertragsrecht, Köln 2007; Schneider, Handbuch des EDV-Rechts, 4. Auflage Köln 2009; Schneider/v.Westphalen, Software-Erstellungsverträge, Köln 2006; Redeker, Handbuch der IT-Verträge, Loseblatt, Köln 20. Lieferung (10/2010); Bräutigam, IT-Outsourcing, 2. A., Berlin 2009; Cichon, Internetverträge, 2. Auflage 2005; Redeker (Hrsg.), Hand; Schuster (Hrsg.), Vertragshandbuch Telemedia, 2001; Weitnauer (Hrsg.). Beck´sches Formularhandbuch IT-Recht, 2. Auflage 2009.
Medienstrafrecht
Angebot: im Winter- und Sommersemester
Vorkenntnisse: ab 5. Semester
Inhalt: Die Veranstaltung befasst sich mit straf- und strafprozessualen Aspekten der Computer- und Internetkriminalität. Thematisiert werden Computerdelikte, wie z.B. das Ausspähen von Daten, Computerbetrug und Computersabotage, ebenso wie Delikte aus dem Bereich Netzwerkkriminalität, wie z.B. die Verbreitung rassistischer oder pornographischer Inhalte. Auch neue Erscheinungsformen der Internetkriminalität wie „Phishing“, Identitätsdiebstahl und „Denial of Service“-Angriffe werden behandelt. Weitere Schwerpunkte bilden die Darstellung des Urheberstrafrechts, strafprozessualer Problemfelder bei der Verfolgung von Internetdelikten, die besonderen Regeln der Verantwortlichkeit, die Anwendbarkeit des Deutschen Strafrechts bei Auslandstaten sowie internationale Lösungsansätze.
Literatur: Einführend in die Thematik: Gercke, JA 2007, 839ff. Darüber hinaus vgl. die vorlesungsbegleitenden Materialien.