Geistiges Eigentum und Wettbewerb
Schwerpunkt Nr. 3
Veranstaltungsübersicht
Zum Kernbereich des Schwerpunktbereichs gehören danach folgende Vorlesungen, die regelmäßig von den in der Klammer erwähnten Personen angeboten werden:
- Europäisches Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Ehricke)
- Wettbewerbsrecht (Prof. Dr. Torsten Körber/VRiOLG Prof. Dr. Jürgen Kühnen)
- Lauterkeitsrecht (Prof. Dr. Peifer)
- Markenrecht (Prof. Dr. Peifer)
- Urheberrecht (Prof. Dr. Peifer)
- Gewerblicher Rechtsschutz (Prof. Dr. Bartenbach)
- Fusionskontrollrecht (Dr. Romina Polley/Prof. Dr. Dirk Schroeder)
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Prof. Dr. Dirk Schroeder)
- Wettbewerbsrecht der digitalen Wirtschaft mit Schwerpunkt Missbrauchsaufsicht (Prof. Dr. Torsten Körber)
Besonders hervorzuheben sind im Wahlbereich des Schwerpunkts z.B. die Vorlesungen
- Beihilfen- und Vergaberecht (Prof. Dr. Ehricke)
- Medienzivilrecht (Prof. Dr. Peifer)
- Lizenzvertragsrecht (Prof. Dr. Bartenbach/Kunzmann)
- Wettbewerbsrecht in der Praxis (VRiOLG Prof. Dr. Jürgen Kühnen)
- Patentrecht (VRiOLG Dr. Thomas Kühnen)
- Internetrecht (Prof. Dr. Nolte)
Welche weiteren Veranstaltungen des Wahlbereichs zum Schwerpunktbereich Nr. 3 gehören, entnehmen Sie bitte KLIPS (Studienstatus → Studienplan) und der Studien- und Prüfungsordnung.
Zudem werden in regelmäßiger Folge Schwerpunktbereichsseminare durchgeführt. Aktuell angebotene Schwerpunktbereichsseminare finden Sie zudem in KLIPS.
Veranstaltungsangebot
Die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs werden in unterschiedlichen Rhythmen angeboten, die Sie folgender Übersicht entnehmen können:
Angebot im Wintersemester
Kernbereich
- Lauterkeitsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Wettbewerbsrecht
- Europäisches Wirtschaftsrecht
- Fusionskontrollrecht
Wahlbereich (Auswahl)
- Beihilfen- und Vergaberecht
- Energierecht
- Internetrecht (als Kolloquium/Seminar)
- Medienrecht (Medienzivilrecht)
- Patentrecht
Den angebotenen Rhythmus weiterer Wahlbereichsveranstaltungen entnehmen Sie bitte KLIPS.
Angebot im Sommersemester
Kernbereich
- Markenrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
- Europäisches Wirtschaftsrecht
- Fusionskontrollrecht
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
- Wettbewerbsrecht der digitalen Wirtschaft mit Schwerpunkt Missbrauchsaufsicht
Wahlbereich (Auswahl)
- Internetrecht (als Vorlesung)
- Lizenzvertragsrecht
- Wettbewerbsrecht in der Praxis
- Patentrecht
Den angebotenen Rhythmus weiterer Wahlbereichsveranstaltungen entnehmen Sie bitte KLIPS.
Informationen zu ausgewählten Veranstaltungen
Lauterkeitsrecht
Das Lauterkeitsrecht ist Teil des Wettbewerbsrechts. Es hat den Anspruch, im Wettbewerb der Unternehmen untereinander für Fairness zu sorgen. Während das Kartellrecht (Antibeschränkungsrecht) Wettbewerb als Institution schützt, will das sog. Lauterkeitsrecht, das in Deutschland im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist, dafür sorgen, dass Wettbewerb vor allem durch Qualität und Preis von Produkten und Leistungen geführt wird. Als unlauter gelten hingegen die Irreführung oder Täuschung der Kundschaft, die Behinderung von Wettbewerbern, bestimmte Formen der Übernahme oder Nachahmung fremder Leistungen sowie der Bruch von marktbezogenen Rechtsvorschriften. Gegen unfaire Wettbewerbshandlungen geben das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz- und Gewinnabschöpfungsansprüche, die von den betroffenen Unternehmen, teilweise aber auch von Verbänden wie Verbraucherschutzvereinen erhoben werden können. Auch auf dem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt wird die Existenz von Lauterkeitsregeln akzeptiert. Sie stellen jedoch potentiell eine Einschränkungen der Waren- und Dienstleistungsfreiheit dar, so dass häufig der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) über die Vereinbarkeit von nationalen Lauterkeitsregeln mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages zu befinden hat. Mittlerweile existieren auch die ersten Richtlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts.
Angebot: jeweils im Wintersemester
Literaturhinweise: Textausgabe des UWG und des Europäischen Lauterkeitsrechts, z.B.
Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht (Beck-Texte im dtv), 38. Aufl. 2017; Fechner/Mayer, Medienrecht, Vorschriftensammlung, 13. Aufl. 2017 (C.F.Müller, Heidelberg) (Textsammlung, zur Vorlesungsbegleitung erforderlich); vorlesungsbegleitendes Lehrbuch: Peifer, Lauterkeitsrecht, 2. Aufl. 2016 (De Gruyter, Berlin)
Zielgruppe: In erster Linie Studierende der Schwerpunktbereiche Geistiges Eigentum und Wettbewerb (Nr. 3); Medienrecht und Kommunikationsrecht (Nr. 12); zudem Studierende mit Interesse an Marketingaktivitäten der Unternehmen und ihren rechtlichen Grenzen.
Markenrecht
Das Markenrecht befasst sich mit rechtlichen Regeln zu Kennzeichen, die im geschäftlichen Verkehr benutzt werden. Darunter fallen Marken ("Coca Cola"), Firmen ("Daimler Benz AG"), Firmenschlagworte ("Apple") sowie geografische Herkunftsangaben ("Parmaschinken"). Die Vorlesung geht der Frage nach, welche Zeichen(formen) Schutz beanspruchen können, wie weit dieser Schutz reicht, welche Schutzgrenzen (etwa für Zwecke der Markenparodie) gelten und welche formellen Voraussetzungen für den Schutz von registrierten Marken zu erfüllen sind. Die Vorlesung endet mit einer fallbezogenen Abschlussklausur. Das deutsche Markenrecht ist eingebunden in das Recht der Europäischen Union. Daher spielt die Rechtsprechung des EuGH im Markenrecht eine besondere Rolle.
Angebot: jeweils im Sommersemester
Literaturhinweise: Sosnitza, Deutsches und europäisches Markenrecht, 2. Aufl. 2015;
Berlit, Markenrecht, 10. Auflage 2015 (demnächst 11. Auflage 2018).
Urheberrecht
Das Urheberrecht befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen auf dem Gebiet von Kunst, Literatur, Musik und Wissenschaft. Urheberrechtlichen Schutz genießen allerdings auch zahlreiche kommerzielle Produktionen aus den Bereichen angewandte Kunst („Design“), Computer-Software oder multimediale Schöpfungen (z.B. animierte Homepages, Computerspiele, Online-Games). Das moderne Urheberrecht steht in einem immer stärker werdenden Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen, kulturpolitischen und persönlichkeitsrechtlichen Interessen, zu denen im Internet-Zeitalter die Interessen von Nutzern und Kreativen an einem erleichterten Zugang zu Werken hinzutreten. Die Vorlesung wird die zur Harmonisierung der teilweise widerstreitenden Standpunkte erforderlichen Abwägungen erläutern und zur Diskussion stellen. Für Schwerpunktbereichsstudierende wird eine Klausur, welche die gutachterliche Lösung eines urheberrechtlichen Falles zum Gegenstand haben wird.
Literaturhinweise: Hillig, Urheber- und Verlagsrecht, UrhR, dtv Beck Texte, 16. Aufl. 2017;
Peifer, Urheberrecht für Designer, Berliner Bibliothek zum Urheberrecht Bd. 5, 1 Aufl. 2008;
Schack, Urheberrecht und Urhebervertragsrecht, 8.Aufl. 2017, Mohr Siebeck.
Angebot: jeweils im Sommersemester
Zielgruppe: Die Veranstaltung eignet sich auch für Hörer anderer Fakultäten, die an kultur- und medienrechtlichen Fragestellungen interessiert sind. Wünschenswert sind Kenntnisse im Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht - UWG).
Patentrecht
Als das Schutzrecht für technische Erfindungen stellen Patente in einer zunehmend technologielastigen Welt wichtige und für den Wettbewerb zwischen Unternehmen oftmals entscheidende Wirtschaftsgüter dar. Im Kampf um Marktanteile und Gewinne ist die Durchsetzung von Patenten gegen Konkurrenten ein alltägliches Instrument geworden, weswegen Patentverletzungsprozesse sowohl für die anwaltliche als auch die gerichtliche Praxis prominente Bedeutung haben und wichtige Betätigungsfelder repräsentieren. Dies belegen eindrucksvoll die „Patentschlachten“, die sich weltweit agierende Elektronikkonzerne in der jüngeren Vergangenheit geliefert haben. Sie werden vielfach vor den Düsseldorfer Patentstreitgerichten ausgetragen, dem wohl wichtigsten Standort für Patentverletzungsklagen in Europa mit weltweitem Renommee. In der Presseberichterstattung ist Düsseldorf nicht zu Unrecht als „Weltpatentgericht“ bezeichnet worden.
Die Vorlesung stellt das materielle Recht rund um die Patentverletzung und das komplementäre Verfahrensrecht systematisch aufbereitet dar und erläutert die einzelnen Rechtsprobleme anhand praktischer Beispielsfälle aus der Instanzrechtsprechung. Gruppenarbeit während der Veranstaltung vertieft die Einblicke und übt die - für alle examensrelevanten Rechtsgebiete wichtigen - methodischen Fähigkeiten der Teilnehmer ein.
Literaturhinweise:
Grundzüge: Haedicke, Patentrecht, 4. Auflage, 2019, Carl Heymanns Verlag
Für Fortgeschrittene: Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Auflage, 2017 (demnächst 11. Auflage, 2018), Carl Heymanns Verlag
Angebot: jeweils im Winter- und Sommersemester