Vorstellung
Im Sommersemester 2023 bietet das Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht unter Leitung von Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer und in Kooperation mit dem Fachausschuss Gewerblicher Rechtsschutz des KAV erstmals einen (deutschsprachigen) Moot Court im gewerblichen Rechtsschutz an.
Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, im Rahmen eines simulierten Gerichtsverfahrens einen fiktiven Fall aus dem gewerblichen Rechtsschutz mit Bezug zu den nichttechnischen Schutzrechten (Marken-, Design-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht) zu bearbeiten. Dabei werden die Studierenden in zwei Gruppen (Klägerseite und Beklagtenseite) eingeteilt, die jeweils von ein bis zwei erfahrenen Rechtsanwälten aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes betreut werden. Im Rahmen des Moot Courts müssen die beiden Teams jeweils zwei Schriftsätze verfassen. Das mit Berufsrichtern besetzte fiktive Gericht entscheidet dann im Rahmen einer mündlichen Verhandlung, die voraussichtlich in den Räumlichkeiten des OLG Köln stattfinden wird, über den Fall.
Der Moot Court soll den Studierenden die Grundzüge der anwaltlichen Herangehensweise an die juristische Fallbearbeitung näherbringen und Ihnen gleichzeitig einen Einblick in den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vermitteln. Gleichzeitig bietet die Veranstaltung den Studierenden die Möglichkeit, erste Kontakte zu Anwaltschaft und Justiz zu knüpfen.
Der Moot Court ist für bis zu zehn Studierende ausgelegt. Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Diese beginnt am 01.02.23 über KLIPS.
Voraussetzungen und Vorteile
a) Teilnehmerzahl: 8-10 Studierende (2 Teams mit jeweils 4-5 Studierenden)
b) Teilnahmevoraussetzungen:
- Teilnehmende Studierende sollten den Schwerpunkt 3 „Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht“ gewählt haben.
- Teilnehmer aus dem Schwerpunkt 12 sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
- Grundkenntnisse im Gewerblichen Rechtsschutz
- Englischkenntnisse sind nicht erforderlich, da der Moot Court in deutscher Sprache abgehalten werden wird.
c) Vorteile:
- Anrechnungsmöglichkeit als wahlbereichsersetzende Klausur
- Einblick in die anwaltliche Praxis
- Trainieren der rhetorischen Fähigkeiten, der juristischen Diskussion und der freien Rede
- Networking (Kontakt zu Anwälten aus dem „grünen Bereich“)