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Jahresveranstaltung 2024 des Alumni- und Fördervereins Medienrecht Köln e.V.

Am 04.11.2024 richtete der Alumni- und Förderverein Medienrecht Köln e.V. seine Jahresveranstaltung aus. Höhepunkte der Veranstaltung war die Verleihung des CBH-Promotionspreis an Herrn Dr. Florian Priemel und Herrn Dr. Julian Stegerer sowie der Festvortrag von Herrn Stefan Moll (Hauptabteilungsleiter KI-Kernteam des WDR).

Die Verleihung des CBH-Promotionspreis

Die Kanzlei CBH verleiht jährlich den mit 3000 € dotierten Promotionspreis für herausragende Dissertationen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln in den Fachbereichen des Medienrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts.

In diesem Jahr wurde im Bereich des Medienrechts die Schrift von Herrn Dr. Florian Priemel zum Thema „Der internationale Schutz von Sendeunternehmen“ ausgezeichnet. Überreicht wurde der Preis durch Herrn Prof. Dr. Ingo Jung. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes wurde die Schrift von Herrn Dr. Julian Stegerer zum Thema „Zahlungsunfähigkeit des Rechtsträgers einer Unternehmensvereinigung nach § 81b Abs. 1 GWB“ ausgezeichnet.  Der Preis wurde von Herrn Kunzmann überreicht.

Festvortrag von Herrn Hauptabteilungsleiter Stefan Moll

Für den diesjährigen Festvortrag konnte der Verein Herrn Stefan Moll (Hauptabteilungsleiter, KI-Kernteam des WDR) für einen Vortrag zum Thema „Die Nutzung von KI im öffentlich-rechtlichen Journalismus“ gewinnen.

Nachdem Herr Moll auf die Definition von künstlicher Intelligenz (KI) sowie die Unterscheidung zwischen einfacher und generativer KI eingegangen war, berichtete er umfassend über die derzeit benutzten und im Test befindlichen Anwendungsfelder von KI im WDR. Dabei wurden die verschiedenen Tätigkeitsfelder identifiziert, in denen KI Anwendung finden kann. Sie reichen von der Recherche, etwa durch Zusammenfassung von Inhalten oder Sprachanalyse, über die Verifikation und Produktion von Inhalten bis hin zur Unterstützung bei der Archivierung und Distribution von Inhalten. 

Weitere Tätigkeitsfelder des KI-Kernteams sind die Unterstützung der Redaktionen hinsichtlich des Umgangs mit KI sowie die Mitarbeit am KI-Netzwerk der ARD, das anstaltsübergreifende Zusammenarbeit in dem Kontext ermöglicht.

Herr Moll erklärte Grundregeln, die bei der Anwendung von KI im öffentlich-rechtlichen Journalismus zu beachten seien. Es müsse etwa das Transparenzprinzip beachtet werden, also je nach Intensität des KI-Einsatzes unterschiedliche Kennzeichnungsmaßstäbe eingehalten werden. Dabei habe stets die Frage im Vordergrund zu stehen, ob die Nutzung von KI das Verständnis von Inhalten verbessert oder Irritation verursacht. 

Einige inhaltliche Anwendungsfelder konnte Herr Moll anhand konkreter Beispiele demonstrieren. Es wurden unter anderem Ausschnitte von Fernsehsendungen gezeigt, die mit Hilfe von KI in andere als die ursprünglichen Sprachen übersetzt wurden, sowie ein Trailer für einen Fernsehfilm, der vollständig von KI generiert wurde. Dabei verdeutlichte Herr Moll, dass die KI für die meisten genannten generativen Anwendungsfelder noch nicht ausgereift genug sei, sich dies jedoch in Anbetracht der rasanten Entwicklung von KI schnell ändert. 

Schließlich stellte Herr Moll ein geplantes Echtheitssiegel für Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Mittels Verschlüsselung könne so die Echtheit von Medieninhalten gesichert werden, indem das Siegel die KI-gestützte Veränderung von Inhalten verhindern bzw. erkennbar machen solle.

Abschließend wurde über den Vortrag von Herrn Moll ausgiebig diskutiert.

Der Verein hofft, die Förderer, Vortragende, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Studierende bei der nächsten Veranstaltung wieder begrüßen zu dürfen und bei einem regen Austausch die Schaffung neuer Impulse für das Medienrecht zu ermöglichen.