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Telekommunikationsrecht

Bundestag beschließt novelliertes TKG

Der Bundestag hat am 27. Oktober 2011 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie geänderten Fassung verabschiedet. Damit sollen EU-Vorgaben umgesetzt, insbesondere Verbraucherrechte und der Datenschutz gestärkt sowie die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Ausbau von Breitbandnetzen verbessert werden. Zudem enthält das Gesetz auch Regelungen in Bezug auf die Digitalisierung des Hörfunks. Auf einen definitiven Abschalttermin des analogen UKW-Radios wurde nunmehr verzichtet; erhalten wird hingegen das Widerrufsdatum 2015, um, so die Gesetzesbegründung, die unterschiedlichen Frequenzlaufzeiten länderübergreifend zu harmonisieren.