Die Noten sind wie gewohnt über Klips einsehbar. Die Einsichtnahme findet über das Prüfungsamt statt.
Für Remonstrationen wird auf die Handreichung der Fakultät verwiesen.
Die Remonstrationsfrist beträgt gem. § 23 StudPrO einen Monat ab dem ersten Vorlesungstag des Wintersemesters 2020/2021 und beginnt somit am 2.11.2020.
Eine Abgabe per Mail (an medienrechtuni-koeln.de) ist ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Remonstrationsbegründung die Einwände substantiiert dargelegt werden müssen. Pauschale Remonstrationen führen nicht zu einer Neubewertung.