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Lehrstuhl Prof. Dr. Peifer

Aktuelle Meldungen

Informationen zur Klausur Gesetzliche Schuldverhältnisse

Einsichtnahme und Remonstration

Die Noten sind wie gewohnt über Klips einsehbar. Die Einsichtnahme findet über das Prüfungsamt statt.

Für Remonstrationen wird auf die Handreichung der Fakultät verwiesen.

Die Remonstrationsfrist beträgt gem. § 23 StudPrO einen Monat ab dem ersten Vorlesungstag des Wintersemesters 2020/2021 und beginnt somit am 2.11.2020.

Eine Abgabe per Mail (an medienrechtSpamProtectionuni-koeln.de) ist ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Remonstrationsbegründung die Einwände substantiiert dargelegt werden müssen. Pauschale Remonstrationen führen nicht zu einer Neubewertung.