Auf seiner Jahrespressekonferenz am 17. Oktober hat der Presserat eine gesetzgeberische Stärkung der Pressefreiheit gefordert. Obwohl bereits in 2010 zwei Gesetzesentwürfe der Bundesregierung und – weitergehend – der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz von Journalisten im Straf- und Strafprozessrecht eingebracht wurden, schienen die parlamentarischen Beratungen nicht voranzukommen. Eine Umsetzung des „Cicero-Urteils“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 sei jedoch dringend notwendig. Beiden vorgelegten Entwürfen ist gemein, dass Journalisten danach nicht mehr des Geheimnisverrats beschuldigt werden können, wenn sie ihnen zugespieltes vertrauliches Material veröffentlichen.
- Pressemitteilung des Presserats vom 17.10.2011
- Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) vom 21.10.2010, BT-Drs. 17/3355 (PDF)
- Gesetzesentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht vom 30.11.2010, BT-Drs. 17/3989 (PDF)
- Siehe dazu BVerfG, Urteil vom 27.02.2007 – Az. 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06 (Cicero) – BVerfGE 117, 224