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Presserecht/Persönlichkeitsrecht

OLG München: Bild-„Pranger der Schande“ war rechtswidrig

Mit Urteil vom 17.03.2016 (Az. 29 U 368/16) hat das OLG München entschieden, dass der von der Bild-Zeitung veröffentlichte „Pranger der Schande“ aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen rechtswidrig ist. Im Oktober 2015 hatte die Bild-Zeitung online und in ihrer Printausgabe eine Veröffentlichung mit der Überschrift „Der Pranger der Schande“ und der Anmerkung „Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!“ verbreitet. Inhalt des Artikels waren Bilder von Hasskommentaren auf Facebook durch Nutzer der Plattform.
Geklagt hatte eine betroffene Kommentatorin gegen die Veröffentlichung vor dem LG München. Sie beantragte dort den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Profilfotos. Daneben verbreitete die Bild-Zeitung das Zitat „Wie die Tiere und noch schlimmer, alles rennt zum gutgefüllten Futternapf, mal sehen wo Sie hin rennen, wenn unser Napf leer gefressen ist ??? “. Das LG München sah keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts als gegeben an. Das Gericht stellte dabei auf § 48 UrhG analog ab, da die Wiedergabe öffentlicher Reden durch das Posting eines öffentlichen Facebook-Kommentars darunter falle. Desweiteren seien die Schrankenregelungen von §§ 50 und 51 UrhG anwendbar.
Das OLG München folgte dieser Ansicht nicht und sah eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin durch die Veröffentlichungen als gegeben an. So sei trotz eines zeitgeschichtlichen Bezugs ein intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin erfolgt, welcher nach Abwägung überwiegen würde, da durch die Bildveröffentlichung kein Mehrwert für den Leser entstünde. Der Axel Springer Verlag hat angekündigt, dass gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden soll und ggf. der Weg bis zum BGH beschritten würde, obgleich bisher noch keine Urteilsbegründung vorläge. Die Beklagte wird insofern vermutlich das Hauptsacheverfahren in der Sache anstreben.

  • Artikel vom 21.03.2016 auf meedia.de
  • Artikel vom 21.03.2016 auf lto.de
  • Artikel vom 21.03.2016 auf dwdl.de
  • Bericht von Rechtsanwalt Matthias Hechler