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2. Kölner Symposium zum Urheber- und Medienrecht

Das 2. Kölner Symposium zum Urheber- und Medienrecht bot nicht nur mitreissende Blicke vom Köln Sky Tower auf Dom und City-Skyline, sondern ebenso mitreissende Vorträge und Diskussionen zu brandaktuellen Fragen des Urheber- und Medienrechts. 

Mehr als ein dutzend hochkarätige Referent:innen boten Einblick in die neueste Rechtsprechung des BGH-Presse- (Vera von Pentz) und des Urhebersenats (Prof. Dr. Thomas Koch). Ein Themenschwerpunkt war die urheber- und äußerungsrechtliche Behandlung von KI. Prof. Dr. Anna K. Bernzen gab den Teilnehmern einen analytischen Überblick über die weltweiten urheberrechtlichen Klagen gegen die Betreiber von KI-Modellen, die offenbarten, dass gerade in regulierungsschwachen Staaten, wie den USA oder China, keinesfalls beliebige Freiheiten der Werknutzung in solchen Modellen bestehen. Dr. Kai Welp ergänzte dies um einen spannenden Einblick in die Klagen der GEMA gegen OpenAI, die vor dem Landgericht München verhandelt wird (https://lnkd.in/euTzi6we) und weitere Verfahren. Jan Bernd Nordemann fügte der Diskussion einen Vorschlag zur zivilrechtlichen Verfolgung der in Art. 53 der KI-Verordnung enthaltenen urheberrechtsbezogenen Organisationspflichten hinzu. In der anschließenden Diskussion überwog die Einsicht, dass Kooperationsmodelle schon zur Erhaltung der Rechtssicherheit für die Entwickler und Betreiber der Modelle aussichtsreich sind, allerdings auch vom Erfolg individueller Klagen abhängig sind. Die Verwertungsgesellschaften können über die Bündelung solcher Klagen die Erfolgswahrscheinlichkeit steigern, müssen dafür aber ihre klassischen Wahrnehmungsstrategien erweitern. Die GEMA zeigt, dass dies möglich ist. Der erste Abend endete mit einem gemeinsamen Abendessen über den Dächern von Köln - bereichert nun um den Blick aus den Wolken auf den abendlich beleuchteten Dom.

Der zweite Tag war zunächst dem Urheberrecht gewidmet. Aus dem Rechtssprechungsbericht von Prof. Dr. Thomas Koch entspann sich eine Diskussion über den Werkbegriff des Urheberrechts. Wie wichtig der menschliche-persönliche Einfluss auf die Schöpfung im KI-Zeitalter ist, legte Prof. Dr. Benjamin Raue (Uni Trier) akribisch anhand der EuGH-Rechtsprechung und der Schlussanträge in den EuGH-Fällen Mio und Konekta (C‑580/23 und C‑795/23) dar. Fasziniert waren die Teilnehmenden von dem Vortrag des ehemaligen Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard Øe, der einen Insiderblick in die Arbeitsweise des EuGH gab und erklärte, warum manche deutsche Idee die Vogelperspektive des EuGH nicht erreicht.

Der Nachmittag widmete sich Deepfakes auf Plattformen. Lea Katharina Kumkar gab den Impuls. Ein Panel aus Regulierern (Julia M., BNetzA; Leonhard Weitz, DG-Connect), Vertretern von Plattformen (Dr. Moritz Holzgraefe) und HateAid (Katharina Goede) diskutierte kontrovers und spürte manche Lücken in DSA, KI-VO und Praxis auf, die zeigen, dass es genügend zu diskutierten gibt beim 3. Kölner Symposium Urheber- und Medienrecht in 2026 mit Wolters Kluwer und CBH Rechtsanwälte.