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16.12.2013

Bericht zum Praktikerseminar Medienrecht im Wintersemester 13/14

Am Mittwoch, den 13.11.2013, hatte der Verein Alumni Medienrecht Köln e.V. zu seiner bereits 7. jährlichen Mitgliederversammlung im Neuen Seminargebäude der Universität zu Köln geladen. Die Veranstaltung bildete gleichzeitig den Auftakt zum Beginn der Vortragsreihe „Praktikerseminar Medienrecht“ im Wintersemester 2013/2014.

Rund 90 Freunde und Förderer des Alumni-Vereins, Studierende und Praktiker nahmen die Möglichkeit wahr, den Vortrag und nachfolgende Diskussionsrunde mit Tom Buhrow zu hören. Der Intendant des WDR referierte unter dem Thema „Wofür wir stehen – Einblicke in die Arbeit des WDR-Intendanten Tom Buhrow“ über die Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, deren Gesamtverantwortung seit Juli nun in seinen Händen liegt. Der Auftrag richte sich insbesondere, so Buhrow, auf die Vermittlung von qualitätsvollen Inhalten und Werten in die Gesellschaft. Diese Aufgabe durchziehe die gesamte Programmgestaltung, auch im Unterhaltungsbereich. Neben der gesellschaftsbildenden und Pluralismus fördernden Funktion wurde der regionale Auftrag des WDR, aber auch seine Bedeutung als Kulturträger hervorgehoben. Mit den insgesamt vier Klangkörpern des WDR fülle der Sender eine Lücke des Kulturangebotes in NRW. Dass das Amt eines Intendanten aber auch die intensive Auseinandersetzung mit gegensätzlichen Interessen erforderlich macht, wurde durch die Ausführungen zu dem vor wenigen Monaten angekündigten Sparprogramm des WDR greifbar.

In der Diskussion stellte sich Buhrow den Fragen der interessierten Zuhörerschaft. Als Resultat der Veranstaltung lässt sich festhalten, dass die rasante mediale Entwicklung auch den WDR vor Herausforderungen stellt, die die Konkurrenzsituation zu den Printmedien verschärft, neue rechtliche Fragen bezüglich eines Online-Angebots (wie die „TagesschauApp“ oder „7-Days-Catch-Up“) aufwirft und die grundsätzliche Legitimation eines für alle Bürger noch interessanten Fernsehens in die öffentliche Debatte bringt. Die ideale Ausrichtung eines öffentlich-rechtlichen Senders zwischen Zielgruppen übergreifendem einheitlichen Rundfunkangebot und Verspartung scheint – auch in Hinblick auf den kontrovers diskutierten, möglichen Start eines Jugendkanals – noch nicht gefunden. Deutlich wurde aber, dass der Westdeutsche Rundfunk die Angebotsvielfalt des Fernsehens und Radios bewahren will. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist für Buhrow das Aufbrechen von Strukturen innerhalb des WDR. Fachredaktionen aus Hörfunk und Fernsehen sollen in Zukunft stärker crossmedial zusammenarbeiten und so Synergien nutzbar machen.

Denn nicht nur für den WDR gilt: „Die Berechtigung für unsere Existenz müssen wir uns durch unsere Leistung erarbeiten“, so Buhrow.

Im Rahmen des zweiten Vortrages im Praktikerseminar am 27.11.2013 referierte die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrates Ruth Hieronymi über das „Freihandelsabkommen EU – U.S.A. und seine Bedeutung für die Medien“. Am 11.12.2013 (Raum S 11) wird die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN MdB Tabea Rößner über „Demokratie 2.0 ? Erfahrungen mit der Entwicklung des demokratischen Diskurses im digitalen Zeitalter“ sprechen. Weitere Hinweise zu dem Programm in diesem Semester und nähere Informationen finden Sie hier.

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